Krankengeld bei Folgekrankheit

Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche mal einen Rat. Meine Frau ist im September am Auge notoperiert worden, da sich die Netzhaut zu 70% abgelöst hatte. Sie war einige Wochen krank und hat nach den 6 Wochen Krankengeld vom Arbeitgeber dann Lohnfortzahlung von der Krankenkasse bekommen.
Da keine Besserung eintrat, wurde sie nach 3 Monaten ein zweites Mal operiert, wo sie wieder Ersatzleistung von der Krankeasse bekommen hat (BARMER).
Soweit verständlich, da es sich um eine Folgekrankheit handelt und keine 6 Monate dazwischen lagen.
Jetzt mein neues Problem:
Vor 2 Wochen wurde sie erneut behandelt und die Augenlinse gelasert, wo sie von der Augenärztin zwei Tage krank geschreiben wurde.
Der Arbeitgeber will für diese 2 Tage kein Krankengeld zahlen, da es sich wieder um eine Folgekrankheit handelt und hat sie zur Krankenkasse verwiesen.
Die Krankenkasse will aber auch nicht zahlen, da es lt telefonischer Rücksprache Entgeltfortzahlung erst nach 3 Tagen Krankheit gibt.
Bekommt sie nun für die beiden Tage von irgendjemad eine Erstattung des Verdienstausfalls oder muss sie sich damit abfinden, dass ihr Gehalt entsprechend gekürzt wurde.
Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

Hallo,
der Anspruch auf EFZ richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz § 3. Liegen zwischen der jetztigen Erkrankung und der zurückliegenden Vorerkrankung keine 6 Monate - wird die VE angerechnet, wie Sie schon richtig schrieben. Es gibt aber eine 2. Frist, nach der man ebenfalls Anspruch auf EFZ, selbst wenn keine 6 Monate dazwischenliegen - und zwar dann wenn seit Beginn der Vorerkrankung und der jetztigen Folgeerkrankung 12 Monate vergangen sind. Ist das der Fall, hat Ihre Frau ebenfalls Anspruch auf EFZ.

betr. Krankengeldanspruch: falsch, was die KK sagt, wenn Sie es so pauschal gesagt hat. Anspruch auf KG besteht ab Tag nach ärztlicher Feststellung,bei stat. Beh. ab gleichen Tag - also bitte auf die Krankschreibung schauen. Entgeltfortzahlung (also was der AG zahlt)besteht für Beschäftigte ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit - es sei denn, an dem Tag hat der AN noch gearbeitet, dann erhält er Gehalt und ab nächsten Tag EFZ.
Ich hoffe, es hilft Ihnen weiter, sonst schreiben Sie mir nochmal die genauen Daten, dann kann ich Ihnen genau sagen, ob EFZ oder KG.

viele Grüße