Krankengeld bei Krankenkassenwechsel?

Hallo!

Habe eine kurze Frage:

Ich war länger krankgeschrieben und regulär wäre mein Krankengeldbezug im Oktober 2007 zu ende. Da ich jetzt einen geringfügigen Job habe ab August, hat mich meine Ärztin wieder gesundgeschrieben. Ich muss ja jetzt leider selbst für die KV und PV aufkommen. Ich war mit meiner gesetzlichen Krankenkasse nie zufrieden, aber dachte, dass ein Wechsel in eine andere gesetzliche Versicherung eine Gesundheitsprüfung unterlaufen muss. Da dieses aber nicht so ist, könnte ich ja wechseln.

ABER: Wie ist es, wenn ich jetzt wechseln würde und nach ein paar Monaten wieder arbeitsunfähig wäre?! Würde die neue Krankenkasse mir wieder für 72 Wochen Krankengeld zahlen, oder wird der Krankengeldbezug der alten Versicherung mit angerechnet?

Dadurch, dass Sie jetzt „nur“ einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen und freiwillig gesetzlich versichert sind (keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit), haben Sie meines Erachtens keine Anspruch auf ein entsprechendes Tagegeld durch die GKV.

Dadurch, dass Sie jetzt „nur“ einer geringfügigen
Beschäftigung nachgehen und freiwillig gesetzlich versichert
sind (keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit), haben
Sie meines Erachtens keine Anspruch auf ein entsprechendes
Tagegeld durch die GKV.

Und wie wäre es, wenn ich z.B. ab Februar wieder eine Ausbildung beginne, diese dann für ein paar Monate mache und dann wieder erkranke (was ich ja nicht hoffen will!). Fängt dann in der neuen Krankenkasse die Krankengeldzeit wieder von Vorne an?

Hallo,
ja, alle Vorerkrankung die in ursächlichem Zusammenhang stehen
werden auf den Krankengeldanspruch angerechnet - auch Zeiten, die bei
anderen Kassen zurückgelegt wurden.
Gruß
Czauderna