Hallo YEhrt,
in deinem Fall zahlt keiner den Verdienstausfall. Beide Versicherungen haben Recht.
Klingt hart ist aber so.
In der Privatversicherung gibt es die Leistung „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“ gar nicht. Also da die private Kasse diese Leistung nicht kennt, gibt es von dort kein Geld.
In der gesetzlichen Kasse gibt es die Leistung sehr wohl. Voraussetzung ist aber, dass das Kind auch gesetzlich krankenversichert sein muss.
Da dies nicht der Fall ist, zahlt hier auch die gesetzliche Kasse nicht.
Hier der Gesetzestext, der diese Leistung für die gestzliche Kasse regelt :
§ 45 SGB V Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Wie eindeutig zu lesen ist, muss sowohl der Versicherte (der zu Hause bleibt und aufpasst) als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sein.
viele Grüße
sigi-der-schwabe