Krankengeld bei Krankheit des Kindes

Liebe Expert/innen,

ich bin gesetzlich versichert, mein Partner privat und unser Sohn über ihn ebenfalls privat. Nach einer Krankheit meines Sohnes, bei der ich zu Hause blieb, bekam ich nun von der Privatversicherung meines Mannes die Mitteilung, dass meine Versicherung den Verdienstausfall übernimmt. Meine Versicherung meinte wiederum, dass kein Verdienstausfall bezahlt wird, weil mein Sohn nicht GESETZLICH versichert ist. Ist das wirklich so? Wer übernimmt den Verdienstausfall?

Vielen Dank für die Rückmeldungen und beste Grüße!

die gestzliche übernimmt das nicht, weil die versicherte person (sohn) nicht bei ihr versichert ist ! richtig …

und die private übernimmt das nicht, weil sicherlich ein verdienstausfall nicht versichert ist…

der sohn ist übrigens NICHT über ihren mann versichert - sondern er hat bei der privaten einen eigenständigen vertrag für den ihr mann versicherungsnehmer ist.

aber ihr sohn hat dort keine verdienstausfallversicherung…

sprechen sie ihren versicherungsvertreter mal an, der ihnen die private versicherung verkauft hat.

mfg

Hallo vielen Dank für deine Anfrage! Ja leider hat deine GKV recht, Verdienstausfall bei Krankheit des Kindes bekommst du nur in der GKV! Da dein Sohn aber PKV versichert ist, bekommst du leider keine Erstattung!

http://bit.ly/ypijgF

Ich hoffe, ich konnte dir einstweilen weiterhelfen und
verbleibe

mit freundlichen Grüssen

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Das sind die Tücken, auf die man nicht immer so genau hingewiesen wird, wenn man in die doch so günstige private Versicherung wechselt. Da bleibt dir nichts anderes übrig, als unbezahlter Urlaub. Wenn der Arbeitgeber das mitmacht.

Hallo Yehrt,

die gesetzliche Krankenkasse hat Recht. Sie übernimmt den Verdienstausfall nur, wenn das Kind gesetzlich verischert ist. Das ist Gesetzt!
Es sieht so aus, dass Du auf Deinem Verdienstausfall sitzen bleibst.
Tut mir leid.
Ausser Eure Private ist so kulant.

Alles Gute.

Hallo,
da kann ich leider nichts gensues zu sagen, glaube aber das dieses normalerweise NUR von der GKV gezahlt wird. Aber auch nur dann, wenn es 1 Versicherungsfall ist. Da dein Sohn nicht in deiner GKV ist, wirds schwierig.
Gruß

Hallo, leider besteht kein Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. § 45 SGB V (siehe auch Internet) sieht dies nur vor, wenn das erkrankte Kind gesetzlich, also bei einer gesetzlichen Krankenkasse, versichert ist (in der Familienhilfe oder dort mit eigener freiwilliger Krankenversicherung).

VG
ayro

Hallo,

das ist richtig. Das „Problem“ ist, dass ihr Kind nicht gesetzlich versichert ist. Das Prinzip der Solidargemeinschaft sieht vor, dass die an der Leistung Beteiligten alle gesetzlich versichert sein müssen. Daher wird von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung kein Verdienstausfall gezahlt werden. Hier kurz die Voraussetzungen:

Sie bekommen Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, wenn:
Sie selbst mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.
Sie wegen der Versorgung Ihres Kindes nicht arbeiten können.
Keine andere, dem Haushalt angehörende Person das Kind versorgen kann.
Und das gesetzlich versicherte Kind jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Der letzte Satz ist wohl hier der „Knackpunkt“. Ob die Privatversicherung den Verdienstausfall übernimmt, hängt davon ab, ob das im Rahmen der Kindesversicherung mit abgedeckt wurde. Falls nicht, wird niemand den Verdienstausfall übernehmen.

Viele Grüße
Karsten

Guten Tag,

da Ihr Sohn privat krankenversichert ist zahlt die gesetzliche Kasse keine Leistung.
Ihre eigene Mitgliedschaft reicht nicht aus.
Eventl. können Sie für das Kind bei der privaten Krankenversicherung ein Kranken/-und/oder Krankenhaustagegeld abschließen.

Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely

Hallo YEhrt,

in deinem Fall zahlt keiner den Verdienstausfall. Beide Versicherungen haben Recht.
Klingt hart ist aber so.

In der Privatversicherung gibt es die Leistung „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“ gar nicht. Also da die private Kasse diese Leistung nicht kennt, gibt es von dort kein Geld.

In der gesetzlichen Kasse gibt es die Leistung sehr wohl. Voraussetzung ist aber, dass das Kind auch gesetzlich krankenversichert sein muss.
Da dies nicht der Fall ist, zahlt hier auch die gesetzliche Kasse nicht.

Hier der Gesetzestext, der diese Leistung für die gestzliche Kasse regelt :

§ 45 SGB V Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Wie eindeutig zu lesen ist, muss sowohl der Versicherte (der zu Hause bleibt und aufpasst) als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sein.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Nachdem Ihr Sohn nicht in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) versichert ist, übernimmt KEINER Ihren Verdienstausfall.

Tut mir leid nicht geholfen zu haben.

MfG
Leo

Das ist so gesetzlich geregelt.
Da Ihr Sohn auch privat versichert ist haben Sie keine Ansprüche auf Verdienstausfall.
Wenn Ihr Sohn gesetzlich versichert wäre hätten SIE Ansprüche.

hallo,
ja…genau so ist es…die private kennt diese leistung nicht und die gesetzliche zahlt nur, wenn das kind gesetzlich versichert ist.
somit bleibt ihr auf dem verdienstausfall sitzen.

lg, nils

Hallo,
erst einmal ist der Arbeitgeber gefragt, wenn der es nicht zugesteht ist die Krankenkasse zuständig. nachfolgend eine Kopie/Ausdruck
(Kinder krank? Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld

Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:

das Kind jünger als 12 Jahre ist

keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann

eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit vorliegt und

kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.

Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. )
Also hat die GKV Recht, sie muss nicht zahlen.
Gruß H.

den verdienstausfall muss die versicherung des sohnes zahlen, wenn in dem vertrag der privaten versicherung ein solcher verdienstausfall enthalten ist. bei der gesetzlichen nennt sich das krankengeld bei erkrankung eines kindes

Bei der gesetzlichen Versicherung wird Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gezahlt. Bei der Privaten hängt es meist von mehreren Faktoren ab (z.B. welcher Tarif). Deswegen kann Ihnen dort nur Ihre private Versicherung weiterhelfen.