Hallo,
mal angenommen jemand in Deutschland erhält KG von seiner Krankenkasse und möchte für 2 Tage in ein Wellnesshotel nach Österreich.
Er meldet dies der Kasse und die sagen, dass sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt benötigen und für diese 2 Tage kein KG bezahlt wird.
Warum? Das dient doch eigentlich der Gesundung. Liegt das daran, das der Aufenthalt im Ausland war?
Nun vertut sich der Arzt und schreibt eine Bescheinigung für 4 Tage aus. Darauf hin möchte die Krankenkasse für 4 Tage kein KG bezahlen. Der Einwand, dass derjenige nur 2 Tage verreist war, interessiert die KK nicht wirklich, sie möchte daraufhin eine geänderte Bescheinigung des Arztes.
Wäre das rechtens?
Danke und Gruß
Didi