Krankengeld bei Selbständigkeit

Liebe Versicheurngsexperten,

meine Ersatzkasse (, in der ich weiterhin Mitglied bleiben will,) bietet leider für Selbständige Krankengeldanspruch erst ab dem 43-sten Tag der Arbeitunfähigkeit an. Gern würde ich auch die ersten sechs Wochen bei Krankheit mit Krankengeldanspruch absichern: Wo, wie, günstig, Erfahrungen???

Bitte seriöse Antworten und weniger VersicherungsVERKAUF.

Munter bleiben

Hubert

Liebe Versicheurngsexperten,

noch nicht, aber wer weiß :wink:

meine Ersatzkasse (, in der ich weiterhin
Mitglied bleiben will,) bietet leider für
Selbständige Krankengeldanspruch erst ab
dem 43-sten Tag der Arbeitunfähigkeit an.

Das ist fast normal. Gegen einen erhöhten Beitragssatz bieten eigentlich fast alle einen Krankentagegeldanspruch (KTG) schon ab 3. Woche an. Kostet aber ne Menge mehr, als bei der privaten, zumindest wenn du gesund und jung bist.

Gern würde ich auch die ersten sechs
Wochen bei Krankheit mit
Krankengeldanspruch absichern: Wo, wie,
günstig, Erfahrungen???

Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Zunächst einmal solltest du dir aber im klaren sein, je eher du Geld von der Versicherung haben möchtest, um so höher wird der entsprechende Prämiensatz. Weiterhin darfst du ja auch nur deinen Verdienstausfall versichern, da beim Krankentagegeld ein Bereicherungsverbot besteht.
Und dann gibt es die Möglichkeit, dich ab 7.,14.,21.,28.,35. Tag zu versichern. Das bedeutet, dass soviele Tage ins Land ziehen müssen, ehe du etwas vom Versicherer bekommst.
Es ist bei einigen Gesellschaften auch möglich eher, aber dann auch fast unbezahlbar, da die Begehrlichkeit nach der Inanspruchnahme in schlechten Zeiten des VN überproportional ansteigt, je kürzer die Karenzzeit ist und man auch schnell mal eine Woche krank ist, aber ein Selbständiger kann eigentlich nicht länger als 2-3 Wochen krank machen.
Ich will dir damit aber nichts unterstellen, nur klar machen, warum der Preis ansteigt.
Jetzt hängt halt davon ab, wie du deine finanziellen Mittel einschätzt. Hast du das Geld für 2 Wochen faktisch in der Küche liegen, dann würde ich dir ab 14. empfehlen. Sonst gegebenfalls eher. Solltest du dir sagen, ich habe auch 3 Wochen, dann lass dir doch ein Angebot für ab 21. Tag machen. Es richtet sich also danach, was du in der Börse hast und ggf. dafür ausgeben willst, dass du besser abgesichert bist.
Ich weiß nicht, inwieweit du dem Handwerkerpflichtversicherungsgesetz unterliegst, aber zum Beispiel musst du alle laufenden Zahlungen berücksichtigen, die anfallen, auch wenn nichts reinkommt.
Und wo ist auch eine immer wieder gern gestellte Frage. Ich sage dann immer, wenn man bei einem der 5 größten Versicherer sich einfindet, dann ist man normal immer gut beraten. Vor allem, wenn es dann in Richtung der Leistung geht.
Das wären denn da die DKV, die Vereinte, die Debeka, die SIGNAL Iduna und die AxaColonia

Bitte seriöse Antworten und weniger
VersicherungsVERKAUF.

Ich hoffe, etwas geholfen zu haben. Solltest du noch Fragen haben, wie sich deine Krankentagegeldlücke berechnet, dann müsstest du mir noch sagen, ob du rentenpflichtig bist oder frei.
Dann kann ich dir auch dazu etwas sagen.

Munter bleiben

Danke, werde ich wohl auch. :wink:

Marco

Hi Marco,

danke für Deine schnelle und aufschlußreiche Antwort. Mir ist klar, dass die Prämien steigen je eher ich Leistungen in Anspruche nehme (-n kann). Nur Naive glauben, dass Kühe im Himmel gefüttert werden, um sie auf Erden melken zu können . . .

Da ich nicht mehr ganz jung (40 J.) bin und auch nicht kerngesund bin (Bluthochdruck), wird eine private Versicheurng für mich bestimmt nicht ganz preiswert. Leider schließt die Satzung meiner BKK für Selbständige die Krankengeldzahlung vor dem 43. Krankheitstag gänzlich aus. Da ich momentan allerdings freiwillig versichert bin, könnte ich kurzfristig in eine andere gesetzliche oder private KK wechseln, die frühere KG-Zahlung ermöglicht.

Kannst Du da was empfehlen?

Übrigens möchte ich auch weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA) freiwillig versichert bleiben.

Toll, wenn Du Dich noch mal meldest

Hallo Hubert,

Versicherungsexperte bin ich nicht, aber seit vielen Jahren selbständig. Klar, auch als Selbständiger kannst Du Dir den Haxen brechen. Aber sei sicher, das wäre für Dich kein Grund, nicht zu arbeiten. Du wirst auch feststellen, daß Du von den üblichen Zipperlein, die einen Angestellten regelmäßig ans Krankenlager fesseln, nicht befallen wirst. Ohne Interesse am gelben Schein wirst Du auch nur äußerst selten einen Arzt zu Gesicht bekommen. Außerdem wirst Du schnell merken, daß Dir der Krankengeldanspruch im Notfall nicht viel hilft, weil die täglich anfallenden Kosten in einer ganz anderen -nämlich viel höheren- Größenordnung liegen. Da wirst Du vom fehlenden Krankengeld auch nicht mehr wesentlich ärmer. Du kannst ohnehin ganz sicher sein, daß sich die Krankenkasse Deinen Krankengeldanspruch reichlich und satt über Deine Monatsprämie hereinholt.
Deshalb mein Rat: Versichere Dich nur gegen existenzgefährdende Risiken und zahle den ganzen Rest selbst. Das kommt am billigsten.

Folgende Sachverhalte gelten immer und haben geradezu den Rang von Naturgesetzen:
Die Selbständigkeit ist die beste Gewähr für eine unglaublich robuste Gesundheit und für immerwährende Arbeitsfähigkeit.
Menschen, auf die das nicht zutrifft, haben entweder eine tüchtige Ehefrau oder bleiben nicht lange selbständig.

Gruß
Wolfgang

Hallo Hubert,

zum Thema Krankengeld ist jetzt schon viel gesagt worden, so dass ich da nicht noch mitmischen will. Marco hat da schon gut informiert.
Nur noch ergänzend: Natürlich kannst Du die Krankenkasse wechseln, aber auch andere Kassen sind bei einem solchen Wechsel nicht verpflichtet, Dich als freiwilliges Mitglied incl. Krankengeld zu versichern! Als freiwilliges Mitglied wird Dich die ‚neue Kasse‘ evtl. auch nach bestehenden Erkrankungen fragen.

Hierzu

Übrigens möchte ich auch weiterhin in der
gesetzlichen Rentenversicherung (BfA)
freiwillig versichert bleiben.

möchte ich Dir noch einige Informationen geben (wenn Dir das alles schon bekannt sein sollte, dann betrachte es einfach als nicht gesagt bzw. geschrieben):

Als Selbständiger freiwillige Beiträge zu zahlen, kann gute Gründe haben wie z.B. die Erhaltung der Anwartschaften für eine evtl. Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente).
Das wiederum funktioniert mit freiwilliger Beitragszahlung aber nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundsätzlich wird für alle Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gefordert, daß der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre pflichtversichert war (Ausnahme: Wartezeitfiktion).

Übergangsweise gilt aus Vertrauensschutzgründen:
Wer die Wartezeit von 5 Jahren Ende 1983 erfüllt hatte und seit 1984 lückenlos Anwartschaftserhaltungszeiten aufweist, kann eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auch ohne die Pflichtjahre in den letzten 5 Jahren erhalten.

Viele Versicherte zahlen aus Gründen der Anspruchserhaltung freiwillige Beiträge, ohne jemals überprüft zu haben, ob sie die o.a. Anspruchsvoraussetzungen überhaupt erfüllen! Manch einer zahlt die Beiträge praktisch umsonst (von der minimalen Erhöhung der Altersrente abgesehen), weil er keine lückenlosen Anwartschaftserhaltungszeiten aufweisen kann und/oder die allgemeine Wartezeit vor dem 01.01.1984 nicht erfüllt hat.

Ausreichend für die Erhaltung der Anwartschaften (angenommen die o. a. Voraussetzungen sind erfüllt) ist die Zahlung des mtl. freiwilligen Mindestbeitrages, zur Zeit DM 122,85.

Wer mehr zahlt, sollte bedenken, dass z.B. eine mtl. freiwillige Beitragszahlung von DM 1.000,00 den mtl. Altersrentenanspruch um ca. DM 4,69 erhöht.
Ohne Berücksichtigung von Zinsverlusten etc. muss man also ca. 17 3/4 Jahre Altersrente beziehen, um den eingezahlten Betrag wieder ‚eingefahren‘ zu haben.

Dies nur so zu Deiner Information und als Empfehlung zu verstehen, das Rentenkonto hinsichtlich der Erfordernisse einmal zu überprüfen.

In der Hoffnung, als ‚Versicherungsmensch‘ keinen allzu hohen Verkaufseindruck hinterlassen zu haben …

Gruss
WALTER HUETTENHAIN

Hi Marco,

danke für Deine schnelle und
aufschlußreiche Antwort. Mir ist klar,
dass die Prämien steigen je eher ich
Leistungen in Anspruche nehme (-n kann).
Nur Naive glauben, dass Kühe im Himmel
gefüttert werden, um sie auf Erden melken
zu können . . .

Wie war.

Da ich nicht mehr ganz jung (40 J.) bin
und auch nicht kerngesund bin
(Bluthochdruck), wird eine private
Versicheurng für mich bestimmt nicht ganz
preiswert.

Kommt auch immer darauf an, wie der blutdruck behandelt wirdund wie hoch er denn dann auch ausfällt. Hoch ist ja ein relativer Begriff. Du solltest dir also, wenn du zu einer PKV wechselst, schon im Vorfeld ein Attest von deinem Arzt besorgen, dass er nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen muss, aber da hat er auch eine positiv-negativ-Spanne. Ich denke, du weißt was ich meine und du weißt, wie ein Attest besser wirkt. Drin muss stehen: diagnose, therapie und prognose.

Leider schließt die Satzung
meiner BKK für Selbständige die
Krankengeldzahlung vor dem 43.
Krankheitstag gänzlich aus.

Das ist traurig.

Da ich momentan allerdings freiwillig :versichert bin, könnte ich kurzfristig in :eine andere gesetzliche oder private KK
wechseln, die frühere KG-Zahlung
ermöglicht.
Kannst Du da was empfehlen?

Ich darf ja nichts empfehlen, von wegen wettbewerb und so, aber bei BKK-Kassen kannst du dich unter www.bkk.de umsehen nach den Beiträgen. sind in der Regel auch die günstigeren Kassen. Du kannst dir da auch vorher Material zukommen lassen, sodass du im Vorfeld erfährst, ob die eher als 43. Tag anbieten. Und ansonsten in der Zusatzversicherung und Vollversicherung bietet diese Staffelung eigentlich jedes PKV-Unternehmen an. Und wie gesagt, bei den 5 größten liegst du mit sicherheit nicht verkehrt, was die Lesitungsbereitschaft angeht. Allerdings gehören sie auch nicht unbedingt zu den günstigeren Versicherungen. Du hättest aber auch geringere Probleme wegen deinem Bluthochdruck.
Und ansonsten kommt es auch drauf an, ob die PKV auf Dauer nicht vielleicht das bessere für dich ist. Aber das nur am Rande. Ich weiß auch nicht, inwieweit du Familie hast, die mitversichert werden muss und und und. Hier spielen viele Faktoren rein. Ist also auch nicht so einfach hier zu erklären.
Da solltest du dir dann vielleicht einen Vertreter in deiner Nähe mal kommen lassen, um diese Punkte näher zu durchleuchten.
Und 40 ist doch auch kein Alter, oder?

Übrigens möchte ich auch weiterhin in der
gesetzlichen Rentenversicherung (BfA)
freiwillig versichert bleiben.

Ja, fragt sich nur in welcher Höhe. Aber das hier zu diskutieren wäre recht schwer, denn da spielen zu viele Faktoren rein.

Toll, wenn Du Dich noch mal meldest

*meldend* Gemacht. :wink:)

Gruß Marco