Krankengeld bei unübersichtlicher Gesamtsituation

Hallo zusammen.

Ich habe ein Problem da ich nicht genau weiss wie sich mein Krankengeld berechnet.

Jahrelang arbeitete ich als Vollzeitkraft im Krankenhaus im Schichtdienst. Nach Geburt meines Kindes habe ich von Ihrem 1. Lebensjahr an ein halbes Jahr Elternzeit genommen. 2 Monate bekam ich Elterngeld, die anderen 4 Monate arbeite ich auf 400 Euro Basis. Danach stieg ich wieder voll in meinen Beruf ein.

Allerdings nur für 10 Tage, danach musste ich 1 Woche unbezahlten Urlaub nehmen für die Versorgung meines Kindes da meine Frau im Krankenhaus war. Vor Wiederbeginn meiner Arbeit hatte ich einen Unfall und bin jetzt seit 2 Monaten krank geschrieben.

Zu meiner Frage:
Wie wird jetzt, bzw. wovon wird mein Krankengeld berechnet:
von dem 400 Euro Job 70%
oder werden die Monate vor meiner Elternzeit zur Berechnung genommen?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Danke!!!

Guten Tag,

das Krankengeld richtet sich immer nach dem zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielten Entgelt.

Wenn ich das richtig verstehe haben Sie 10 Tage gearbeitet, dann Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes erhalten sind jetzt seit 8 Wochen arbeitsunfähig.

Daher richtet sich das Krankengeld nach der Bezahlung des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses auch wenn Sie das nur 10 Tage ausgeübt haben.

MfG
Thomas Heinold

Hallo Danke für die rasche Antwort!

um es genauer zu machen arbeite ich als Krankenpfleger im Krankenhaus Schichtdienst.

bis zum 5. November 2010 habe ich 100% gearbeitet
dann bis 4.1.2011 Elternzeit mit vollem Elterngeld gemacht und erhalten. 2(Monate)
Von 5.1. bis 4.5. 2011 (4 Monate) auf 400 Euro gearbeitet
ab 5.5 wieder 100% eingestiegen.
am 12.5. nach 8 Tagen arbeiten musste ich 1 Woche unbezahlten Urlaub nehmen. Dieses Geld wurde mir von der krankenkasse meiner Frau erstattet, da unser 2. Kind auf die Welt kam (früher).
ab 22.5. hätte ich eh Urlaub gehabt für 4 Wochen
am 31.5. passierte mir ein Unfall und seitdem bin ich krank
bis 11.7 war die 6 Wochen Frist um.
Ende des Monats bekomme ich einen Auszahlschein des Arztes.
Jetzt weiss ich eben nicht wie sich mein Krankengeld berechnet.
Gehen die vom 400 Euro Job aus
oder von meinem normalen netto dass bei ca 2000 ohne Schichtzulagen etc. liegt?

Wär nett wenn Sie mir nochmal antworten
ist irgendwie ziemlich kompliziert!
Danke

Hallo Tomtopper,
Bemessungsgrundlage ist das Entgelt aus der Beschäftigung, die Du vor 10 Tagen aufgenommen hast, wenn auch nur fiktiv. Alles andere ist uninteressant. Aus einem 400-Euro-Job kann man kein Krankengeldanspruch ableiten.

Hallo!

Das Krankengeld soll das Entgelt (teilweise) ersetzen, dass Dir durch die Krankheit ausfällt. D.h. wenn Du nicht krank geworden wärest, hättest Du (was du ja auch schon 10 Tage lang getan hast), vollschichtig gearbeitet. D.h. das Krankengeld ist aus den 10 Tagen zu berechnen, die du tatsächlich bereits wieder vollschichtig gearbeitet hast. Das Entgelt wird durch die Zahl der Kalendertage (also 10+Wochenendtage) geteilt. Hieraus wird dein tägliches Krankengeld berechnet (70% Brutto oder 90% Netto: der niedrigere Betrag). Davon ab gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung. Von Netto zu Netto dürftest du etwa auf 75% deines letzten Netto (aus den 10 Arbeitstagen) kommen. Für den Monatsbetrag nimmst du das ganze mal 30. Sollte deine Kasse anders berechnen (d.h. aus z.B. aus den 400 EUR oder ähnliches), ist das falsch! Dann solltest Du umgehend Widerspruch einlegen. Was auch in Ordnung wäre, ist wenn die Kasse Dein Entgelt aus der Zeit vorm Elterngeld berechnet… aber auch das wäre ja dein Vollgehalt.

Gruß, Christian

Hallo,

ist glücklicherweise ganz unkompliziert.

Das Krankengeld wird von Ihrem Entgelt errechnet dass Sie ab 05.05.2011 erhalten haben. Alles was vorher war ist vollkommen egal.

MfG
Thomas Heinold

Haben Sie über den erneuten Einstieg Ihrer Arbeit,einen Arbeitsvertrag zur Vollzeitbeschäftigung bekommen?lag der Unfall nach der einen Woche unbezahlten Urlaub?

Hallo!
Ich war befristet geringfügig beschäftigt.
Also kein neuer Arbeitsvertrag.
Der Unfall passierte nach der Woche unbezahlten Urlaub
aber während meines tariflichen Urlaubs den ich nach dem unbezahlten Urlaub hatte.

Danke für die Antworten

Haben Sie über den erneuten Einstieg Ihrer Arbeit,einen
Arbeitsvertrag zur Vollzeitbeschäftigung bekommen?lag der
Unfall nach der einen Woche unbezahlten Urlaub?

Danke!!!

Dann,wird wahrscheinlich,das Krankengeld nach dem letzten gültigen Arbeitsvertrag,berechnet,
es empfiehlt sich daher Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten,

Danke erstmal für die Antwort,
jetzt habe ich allerdings mit der Krankenkasse telefoniert und die sagen dass ich vom 1.5 bis 11.5. gearbeitet habe, von 12.5 bis 19.5. erhielt ich Geld von der Krankenkasse meiner Frau (Haushaltshilfe), bei unbezahltem Urlaub meinerseits. am 20.5. habe ich tariflichen Sonderurlaubstag (Neugeborenes) genommen und war am 21. regulär in Urlaub bis der Unfall am 31.5. passierte.

die Krankenkasse sagt jetzt Sie berechnen vom 1. bis 31. minus die 7 Tage unbezahlten Urlaub. Macht für mich quasi 1/4 weniger Brutto. Davon zahlen Sie aus.

Ist dass korrekt? Normalerweise arbeite ich ja die ganze Zeit.

Gruß und Danke für die neue Antwort

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort,
allerdings ist es doch komplizierter:

jetzt habe ich allerdings mit der Krankenkasse telefoniert und die sagen dass ich vom 1.5 bis 11.5. gearbeitet habe, von 12.5 bis 19.5. erhielt ich Geld von der Krankenkasse meiner Frau (Haushaltshilfe), bei unbezahltem Urlaub meinerseits. am 20.5. habe ich tariflichen Sonderurlaubstag (Neugeborenes) genommen und war am 21. regulär in Urlaub bis der Unfall am 31.5. passierte.

die Krankenkasse sagt jetzt Sie berechnen vom 1. bis 31. minus die 7 Tage unbezahlten Urlaub. Macht für mich quasi 1/4 weniger Brutto. Davon zahlen Sie aus.

Ist dass korrekt? Normalerweise arbeite ich ja die ganze Zeit.

Gruß und Danke für die neue Antwort

Hallo,

Ich vermute mal die Kasse berechnet das Krankengeld aus einem teilmonat das wäre korrekt. Es hat auch keine nachteile da der Teiler ja nicht 30 sondern eben 23 ist

Mfg
Thomas

Hallo!
ach so. dann wärs ja gut!
Hoffe das stimmt, sonst bin ich wirklich gearsch…t

Danke nochmal!

Hallo…

… nein, das wäre so ganz und gar nicht korrekt. Wie schon beschrieben, muß das Krankengeld nach dem Entgeltausfall berechnet werden… also nach der Vollzeittätigkeit. Sprich… die Kasse darf zwar den Monat in dem auch unbezahlter Urlaub liegt als Bemessungszeitraum für das Krankengeld verwenden, das erzielte Entgelt darf (für die Berechnung des täglichen Krankengeldes) allerdings nur durch die Zahl der Tage geteilt werden, auf die auch Entgelt entfallen ist (sprich: der unbez. Urlaub bleibt unberücksichtigt). Das wird eigentlich aber auch jede Kasse (wenn Du nicht gerade bei AOK oder Barmer bist) von sich aus tun. Wenn Deine Kasse das tatsächlich nicht tun sollte… sofort Widerspruch erheben! Wenn Du Dir unsicher bist, laß dir von der Kasse ein detailierte Berechnung schicken, da sollte der Rechenweg (also die Anzahl der berücksichtigten Tage) einfach zu erkennnen sein.

Gruß, Christian

PS.: unbez. Tage mindern nur dann den Krankengeldanspruch, wenn sie unentschuldigt sind… unbezahlter Urlaub ist ja immer vereinbart, also entschuldigt!
PSS.: wenns noch Schwierigkeiten gibt, melde dich!

Hallo Tomtopper!

Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. Allerdings schickt die Krankasse in der Regel eine Mitteilung über den Krankengeldbezug zu aus der die Höhe ersichtlich ist. Ansonsten würde ich anrufen und die Sacharbeiterin um Auskunft bitten.

Alles gute- Schaddie

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.