Hallo,
um erst einmal die Frage zu beantworten - ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet die Meldung der Kasse zu erstatten. Die Frage nach den Konsequenzen, wenn er es nicht tut ist dagegen schon etwas schwieriger zu beantworten, wohl eher ein Fall für einen Juristen.
Aber ich frage mal etwas provokativ zurück.
Warum sollte hier der Arbeitgeber von sich aus eine Meldung erstatten - er ist mit dem Ende der Beschäftigung aus der Nummer raus und weiß wahrscheinlich gar nicht, dass sein ehemaliger Arbeitnehmer weiter AU. ist - und selbst wenn er es wüsste - nachdem er ihm gekündigt hat, und dafür sicher seine Gründe hatte, warum soll er sich hier eines
besonderen Tempos bemächtigen ?.
Was ist mit der Kasse ? - sicher, die hat die Verpflichtung sich die Unterlagen zu besorgen um ihrer Leistungspflicht nachkommen zu können, aber auch hier gilt die ebenfalls provokative Frage - warum sollte die Kasse sich hier so einbringen, damit der Versicherte möglichst schnell an die Leistung Krankengeld kommt ?.
Bleibst also der Versicherte, das arme Schwein, der muss nun als direkt Betroffener sehen, dass er zu seinem Geld kommt - sicher, er kann schreiben, er kann zum Anwalt gehen oder sich an das BVA wenden oder an wen auch immer - er wird verlieren, nämlich Zeit und Nerven. Hier gilt Selbstinitiative - ich habe ja geschrieben, welche Möglichkeiten es gibt. Sicher, sich Gesetz und Rechtsweg zu bedienen ist immer eine Möglichkeit, aber nicht immer zielführend (leider), man kann auch u.U. anders und ebenso legal zu einem Ergebnis kommen.
Gruss
Czauderna
Ist es nicht Pflicht des Arbeitgebers diese Meldung an die KK
zu machen ? Kann sowas nicht geahndet werden? Schließlich kann
es nicht sein , dass man Wochen warten muss.