Krankengeld Berechnung

Krankengeld.

Nehmen wir einmal an , jemand ist länger als 6 Wochen krank. Er erhält in der Krankheit die Kündigung. Er ist auch danach noch krank und hat Anspruch auf Krankengeld. Die KK erhält einen Auszahlungsschein. Jetzt muss sie die Höhe des Krankengeldes ermitteln.
Dazu benötigt sie den Verdienst vom Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber wird angeschrieben. Er meldet sich aber nicht. Es fehlt die Grundlage zur Berechnung des Krankengeldes. Was nun?

Fall zu Ende. Danke

Hallo,
grundsätzlich ist es die Aufgabe der Kasse sich die Berechnungsgrundlage dann zu besorgen wenn der Arbeitgeber seiner Meldepflicht nicht nach kommt.
Ich kenne es aus meiner eigenen praxis so, dass wir in solchen Fällen und die letzten drei Gehaltsabrechnungen vom Versicherten haben vorlegen lassen, dann das Krankengeld errechnet haben und entweder einen Vorschuss auf das Krankengeld gezashlt oder eine Zahlung unter Vorbehalt geleistet haben - solange ich damit befasst war, ging das immer gut und wir bekamen dann auch irgendwann vom Arbeitgeber die entsprechende Verdienstbescheinigung.
Mein Rat - wenn sich die Sache erheblich verzögert, würde ich der Kasse diesen Vorschlag unterbreiten.
Gruss
Czauderna

Ist es nicht Pflicht des Arbeitgebers diese Meldung an die KK zu machen ? Kann sowas nicht geahndet werden? Schließlich kann es nicht sein , dass man Wochen warten muss.

Hallo,
um erst einmal die Frage zu beantworten - ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet die Meldung der Kasse zu erstatten. Die Frage nach den Konsequenzen, wenn er es nicht tut ist dagegen schon etwas schwieriger zu beantworten, wohl eher ein Fall für einen Juristen.
Aber ich frage mal etwas provokativ zurück.
Warum sollte hier der Arbeitgeber von sich aus eine Meldung erstatten - er ist mit dem Ende der Beschäftigung aus der Nummer raus und weiß wahrscheinlich gar nicht, dass sein ehemaliger Arbeitnehmer weiter AU. ist - und selbst wenn er es wüsste - nachdem er ihm gekündigt hat, und dafür sicher seine Gründe hatte, warum soll er sich hier eines
besonderen Tempos bemächtigen ?.
Was ist mit der Kasse ? - sicher, die hat die Verpflichtung sich die Unterlagen zu besorgen um ihrer Leistungspflicht nachkommen zu können, aber auch hier gilt die ebenfalls provokative Frage - warum sollte die Kasse sich hier so einbringen, damit der Versicherte möglichst schnell an die Leistung Krankengeld kommt ?.
Bleibst also der Versicherte, das arme Schwein, der muss nun als direkt Betroffener sehen, dass er zu seinem Geld kommt - sicher, er kann schreiben, er kann zum Anwalt gehen oder sich an das BVA wenden oder an wen auch immer - er wird verlieren, nämlich Zeit und Nerven. Hier gilt Selbstinitiative - ich habe ja geschrieben, welche Möglichkeiten es gibt. Sicher, sich Gesetz und Rechtsweg zu bedienen ist immer eine Möglichkeit, aber nicht immer zielführend (leider), man kann auch u.U. anders und ebenso legal zu einem Ergebnis kommen.
Gruss
Czauderna

Ist es nicht Pflicht des Arbeitgebers diese Meldung an die KK
zu machen ? Kann sowas nicht geahndet werden? Schließlich kann
es nicht sein , dass man Wochen warten muss.