Hallo!
Welche Konsequenzen hat es, wenn man ca. 1 Jahr Krankengeld bezogen hat, also noch 6 Monate Restanspruch hat, und nun eine private Berufsunfähigkeitsrente die Zahlung für 2 Jahre ab Krankheitsbeginn, also auch Rückwirkend bewilligt hat (mit sondervereinbarung ohne rechtmäßige Anerkennung der Berufsunfähigkeit)?
Wird die gesetzl. Krankenkasse nun Krankengeld zurückfordern?
Die BUV wurde ja abgeschlossen, um die Lücke zwischen Krankengeld und und früherem Lohnnetto abzudecken.
Wäre also ärgerlich, wenn die da dran könnten.
Muß vielleicht ein Krankenkassenbeitrag von der BuRente gezahlt werden, auch rückwirkend?
BURente: Betrag 1000€ pro Monat/ beschränkt auf 2 Jahre.Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Gruß!
Das Krankengeld ist auf jeden Fall an die KV zurück zu zahlen. Eine Zahlung der BU an die KV erfolgt nicht.
Es gibt zur Zeit nur 3 Versicherungsunternehmen die es verstehen diese Falle in den Bedingungen gegenüber der KV zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Rentenex.
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