Krankengeld + Brief

Hallo,

Person A bezieht seit weniger als zwei Monaten Krankengeld und hat nun folgenden Brief von der Krankenkasse erhalten:

…Ihre Beschäftigung endete zum XXX. Die Beurteiloung Ihrer Arbeitsunfähigkeit richtet sich daher nicht mehr nach Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit, sondern es sind alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.

Gerne hätte ich mit Ihnen Ihren Behandlungsverlauf besprochen, konnte Sie trotz mehrmaliger Versuche telefonisch leider nicht erreichen. ( Die Krankenkasse hat die Telefonnummer nicht). Ihr behandelnder Arzt konnte uns bisher keine medizinische Unterlagen übersenden, die Hinweise auf den Behandlungsverlauf geben.

Wir müssen daher davon ausgehen, dass Sie für leichte Tätigkeiten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Bitte melden Sie sich bis spätestens 29.12.2006 bei der Agentur für Arbeit in Ludwigshafen.

Frau X, wenn Sie Fragen dazu haben, rufe Sie mich bitte an.

Was bedeutet dieser Brief der Krankenkasse? Der Arzt von Frau X befindet die Patientin noch für krank.

Vielen Dank.

Lara

Hallo,
grundsätzlich sind die Ausführungen der Krankenkasse schon richtig.
Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien besagen für Arbeitslose, dass
eine mindestens 15 stündige Tätigkeit in der Woche auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt zumutbar ist. Erst wenn aus medizinischen
Gründen diese Voraussetzung nicht erfüllt ist liegt Arbeitsunfähigkeit
vor. Die vorherige Tätigkeit spielt dasbei keine Rolle (mehr).
Der Versicherten wäre hier anzuraten, sich direkt mit dem behandelnden
Arzt in verbindung zu setzen, damit dieser unter Beachtung der
Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien die weitere Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Kasse attestiert - dann gibt es auch weiter Krankengeld.
Die Kasse hat es eben mal probiert.
Gruss
Czauderna

Vielen Dankf für die Ausführungen. Der Arzt hatte gestern attestiert, dass der Patient weiterhin krank ist. Es kann jedoch sein, dass die KRankenkasse den Patienten zum medizinischen Dienst auffordert. Darf sie das.

Angenommen der Patient könnte 15 h in der Woche arbeiten, was wäre mit dem Krankengeldbezug?

Vielen Dank.

Lara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ja, die Kasse darf, wenn sie einen gesichgerten Sachverhalt haben
will oder Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat den medizinischen
Dienst (MDK) hinzuziehen. Wenn nun dieser Arbeitsfähigkeit auf dem
allegemeinen Arbeitsmarkt bestätigt, kann die Krankenkasse die
Krankengeldzahlung einstellen und den Versicherten auffrodern sich
bei der Bundesagentur für Arbeit zur Vermittlung zu melden.
Es liegt dann am behandelnden Arzt des Versicherten mittels
Befundbericht den MDK und damit die Kasse davon zu überzeugen dass
diese 15 Stunden eben nicht machbar sind.
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna,

danke für die Erläuterung.

Sehe ich das richtig, dass die Krankenkasse die Zahlungen nur einstellen kann, wenn ein MD bestätigen würde, dass Patientin A arbeitsfähig ist.

Oder kann die Krankenkasse das ohne MD ärztliches Gutachten ebensfalls?

Danke.

Grüße
Lara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
können kann die Kasse das, aber sie hat halt schlechte Karten
wenn es zum Widerspruch kommt. In der Regel läuft es so ab, dass
sich die Versicherten nicht trauen und die Ärzte keinen Ärger haben
wollen. Ich arbeite seit 37 Jahren bei einer Krankenkasse und bin
dort u.A. auch für die Fall-Steuerung (Krankengeld) zuständig.
Wenn ich beispielsweise anhand des durchschnittlichen Verlaufs eine
Erkrankung (Fachliteratur) das Ende der Arbeitsunfähigkeit auf
einen bestimmten Tag festlege, dem Versicherten dies ausführlich
erläutere und keine Reaktion erfolgt, dann ist der Fall beendet.
Rein rechtlich, also wenn es hart auf hart kommt, hat die Kasse
gegenüber einer fundierten äerztlichen Aussage keine Chance -
will ich dann aber auch nicht haben - wer krank ist soll auch
Krankengeld erhalten !!
Gruss
Czauderna

Hallo Guenter,

dann habe ich das richtig verstanden: fasse zusammen ==> Die Krankenkasse kann den Patienten zum MD senden, wenn dieser befindet- entgegen dem Befund des Arztes- dass der Patient genesen ist, dann werden die Zahlungen eingestellt. Richtig?
Kann man gegen den Bescheid des MD Widerspruch einlegen?

Ist der Hausarzt verpflichtet der Krankenkasse einen Bericht über den Behandlungsverlauf zuzusenden?

Wie soll sich Patient A auf den Brief verhalten? Einen Brief senden, dass Patient A weiterhin arbeitsunfähig ist?

Danke und Grüße

Lara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
hier der Tipp aus der Praxis - sofort zum Hausarzt - dem das
Schreiben der Kasse vorlegen - ihn veranlassen sofort schriftlichen
oder noch besser, telefonischen Kontakt mit der Kasse aufzunehmen.
Wenn die Kasse sich stur stellt (was sie aber dann bestimmt nicht tut),
eine körperliche Begutachtung durch den MDK verlangen - sollte die Kasse
immer noch sperren, mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen - das wirkt
garantiert um zumindest den MDK erneut einzuschalten. Eine ausführliche
Stellungnahme des Hausarztes ist allerdings zwingend erforderlich, so oder so.
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna,

danke für den Hinweis.

Der Arzt von Patient A hatte vor wenigen Tagen die besagte Anfrage der Krankenkasse ausgefüllt und zurückgesendet. Gleichzeitig hat Patient A einen weiteren Auszahlschein an die KAsse gesandt und zudem eine Email an die entsprechende Sachbearbeiterin mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Frau XY,

habe Ihr Schreiben vom X. 11.2006 erhalten und teile Ihnen hiermit mit, dass ich weiterhin arbeitsunfähig bin.
Die Folgebescheinigung müsste Ihnen morgen zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen

XY

Bis dato erhielt Patient A noch keinerlei Nachricht. Kann sein, dass sie die Zahlungen am 23. 11 einstellen, wie bereits im ersten Brief angedeutet. Wie siehst du das? Vielleicht werden sie auch Patient A sofort zum MD senden, was denkst du?

Andere Frage: Patient A möchte sich anschließend nicht weiter freiwillig versichern, da 270 Euro im Monat sehr viel GEld sind. Muss dies der Krankenkasse ausdrücklich mitgeteilt werden?

Vielen Dank für die Geduld und die Zeit der Erläuterungen.

Grüße

Lara

Hallo,
bei der Kasse anrufen, auf die finanzielle Lage aufmerksam machen,
ggf. den Abteilungsleiter ansprechen - das wirkt.
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna,

danke für deine Antwort. Patient A hat sich telefonsich bei der Krankenkasse gemeldet. Sachbearbeiter wollte wissen, wo es schmerzt. Patient A erläuterte die Schmerzen und den Behandlungsverlauf und verwies auch nochmals auf den Arzt. Patient A sagte auch, dass sie um Arbeit bemüht ist, jedoch mit den Schmerzen wäre das derzeit nicht möglich. Antwort des Sachbearbeiters: dann lassen wir das mal jetzt soweit weiterlaufen und sehen dann einfach wie es Ihnen geht.

Ende des Telefonats. Patient A geht weiterhin in Behandlung und sucht natürlich weiterhin einen Job. Wielange sich damit die Kasse zufrieden gibt, weiß Patient A leider nicht.

Für weitere Tipps wäre Patient A dankbar.

Grüße

Lara

Hallo,
na also, damit wäre das Grundproblem erst mal vom Tisch - war die
„Beratung“ doch erfolgreich.
Natürlich wird Patient A. jetzt unter etwas anderen Gesichtspunkten
hinsichtlich seiner Arbeitsunfähigkeit beurteilt, ist er ja nun
als Arbeitsloser zu bewerten und da gelten nun mal die bereits erwähnten
15 Stunden wöchentlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Patient A. sollte nun erst mal abwarten - wenn die Kasse der Auffassung
ist, das hier Aktion angesagt ist dann wird sie erneut den MDK
einschalten - wait and see !!
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna,

vielen Dank für deine guten Ratschläge. Ich denke,d ass die KAsse die nächsten Wochen sich erst mal nicht mehr rühren wird. Sie möchte abwarten wie der Behandlunverlauf sich entwickelt, so war die Aussage am Telefon.

Vielen Dank und schönes Wochenende.

Grüße

Lara

Hallo Czauderna,

sorry, dass ich dich schon wieder kontaktierte. Heute kam der Brief mit der Einladung zum MD, am kommenden Freitag. Ich müsse den Brief meinem Hausarzt vorlegen und er müsse mir Berichte mitgeben. Problem ist nur, dass mein Hausarzt diese Woche im Urlaub ist.

Irgendeinen guten Tipp wie ich mich verhalten soll? Problem ist auch Diagnose ist Rückenschmerzen, mein Arzt hat mich nicht Röntgen lassen. Es besteht jedoch ein Röntgenbericht von vor zig Jahren, in welchem eine LWS Skoliose bestätigt wurde. Mein Arzt gab mir bis dato nur Salben und Tabletten mit. Diese Woche hätte ich mit Massagen begonnen.
Wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank.

Grüße Lara