Habe leider ein Problem mit meiner Krankenkasse bezügl. des Krankengeldes.
Sachverhalt:
Ich wurde am 20.05.2008 krank geschrieben. Hierzu habe ich Krankengeld bezogen. Nach einer längeren krankheitsbedingten Pause, habe ich wieder über ein Jahr gearbeitet (sozialversicherungspflichtige Tätigkeit). Leider habe ich einen Rückfall erlitten dieses Jahr zu beginn im Januar. Leider ist dann mein Krankengeld bezug entloschen, da ich die 78 Wochen ausgeschöpft habe. Die Dreijahresfrist ist am 20.05.2011 geendet. Daher habe ich meine Krankenkasse angerufen und wollte wieder Krankengeld beziehen da eine neue Frist beginnt und wieder Anspruch besteht. Leider wurde dies verneint.
Begründung der Krankenkasse: Da zwischen dem Zeitpunkt meiner letzten Arbeitsunfähigkeit und der neuen Frist keine 6 Monate erwerbstätigkeit bestanden hat.
Im § 48 SGB V Absatz 2 (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/48.html) steht das man in der Zwischenzeit für 6 Monate erwerbstätig sein muss, ich habe ja bereits über ein Jahr gearbeitet und meine Beiträge wurden wieder abgeführt.
Aber wenn wir mal die Vorrausetzungen durch gehen
„…bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind…“ - Dies habe ich ja erfüllt, da ich ja wieder gearbeitet habe.
„…in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren…“ das war ich ja ebenfalls nicht.
„… erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen…“ ja, das war ich ebenfalls.
Nach meiner Ansicht nach habe ich alle Vorrausetzungen erfüllt um wieder Krankengeld zu beziehen und da die 3- jahres Frist abgelaufen ist, entsteht ja eine neue.
Habe ich wieder Anspruch ab dem 20.05.2011 auf Krankengeld? Wäre schön wenn Sie mir helfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Steve Cl