Folgender Sachverhalt:
Arbeitsvertrag 9 Std/täglich, 5 Arbeitstage die Woche, mithin je nach Monat 21 - 23 Arbeitstage. Überstunden wurden bezahlt, ohne Zuschlag. Effekt. Arbeitszeiten etwa 60 Std./wöchentlich. Soll nun von einer BKK Krankengeld beziehen.
Die Beiträge des AG zur Krankenversicherung waren ja vom Brutto, mithin mit den regelm. Überstunden bezahlt; die BKK möchte jetzt jedoch das gesetzl. Krankengeld aus dem arbeitsvertraglichen 45 Std./wöchentlich bezahlen, obwohl die aber Beiträge vom Bruttogehalt + Überstunden erhielten.
Für mich sind dies bis zu 400 DM/mtl. weniger.
Wie errechnet sich eigentlich das Krankengeld?
Durchschnittlich waren es die letzten 3 Monate jeweils ca. 2.800,00 DM Netto bei schwankend um die 4.500 bis 4.900 Brutto.
Danke für Eure Hilfe.
mfg
in der Regel wird für die Berechnung des Krankengeldes
der Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit herangezogen -
wird das Arbeitsentgelt nicht nach Monaten bemessen, dann der
letzte abgerechnete Lohnzahlungszeitraum.
Ist aufgrund von z.B. Überstunden,das Arbeitsentgelt in
allen drei abgerechnenten Lohnzahlungszeiträumen
vor Eintritt der Arbeitsunfähifkeit unterschiedlich, dann
muss eine Durchschnittsberechnung vorgenommen werden, wie
gesagt, das gilt aber nur wenn in allen drei Zeiträumen
unterschiedlich verdient wurde.