Krankengeld erhalten – Alg II gekürzt

Hallo,

nach längerer Krankschreibung erhielt man Krankengeld (KRG) von der Krankenkasse (KK), ca. 2.500 €. Das Jobcenter (JC) hat nun das Alg II für sechs Monate gestrichen und verlangt vorausgezahltes Geld zurück. Monatlich werden rund 420 € als Einkommen veranschlagt.

Muss derjenige wirklich vom kompletten Krankengeld, welches ja dazu dienen soll, seine Gesundung finanziell zu unterstützen (in Form von Arztbesuchen, Therapien, Medikamenten, Reha sowie Heil- und Hilfsmitteln) leben?

HI,

ich glaube, Du irrst über den Zweck des Krankengeldes. Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung; die dient dazu, das ausfallende Gehalt größtenteils auszugleichen. Das Gehalt fällt ja schon alleine deshalb aus, weil Du schlicht keine Arbeitsleistung mehr erbringst. Die Dinge, die Du nennst, wie Arztkosten etc. werden doch ohnehin zusätzlich neben dem Krankengeld von der Krankenkasse übernommen…

Leistungen nach dem SGB II (Alg II) dienen dem Lebensunterhalt; sie haben daher den gleichen Zweck wie das Krankengeld – wieso sollten also doppelte Unterstützungsleistungen für den gleichen Zweck erfolgen?

Gruß

Michael

Hallo,

ich glaube, Du warst lange nicht schwer krank oder hast einfach vergessen, wie teuer mittlerweile Zuzahlungen zu Medikamenten, Reha-Maßnahmen wie Krankengymnastik und Massagen oder Heilhilfsmittel (Krücken oder Lauflernschuhe) sein können. Für einen Alg-II-Empfänger nicht zu stemmen, ernsthaft.

Gruß
Katricia

Hallo,

und ich glaube, du solltest dich mal bei deiner Krankenkasse informieren. Wenn jemand wirklich bedürftig ist und deswegen Leistungen nach dem SGB II erhält, kann er sich bei seiner Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen.

Ansonsten gilt, was mein Vorredner schon geschrieben hat: Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und dient nicht dazu, die Krankheit bzw. den Genesungsprozess auf welche Art und Weise auch immer zu gestalten.

Es ist daher logische Konsequenz, dass die SGB-II-Leistungen gestrichen werden, wenn anderes Einkommen (Krankengeld) erzielt wird.

Viele Grüße
Florian

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Hallo,

und ich glaube, du solltest dich mal bei deiner Krankenkasse informieren. Wenn jemand wirklich bedürftig ist und deswegen Leistungen nach dem SGB II erhält, kann er sich bei seiner Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen.

Das ist nicht ganz richtig. Auch ALG-II-Empfänger müssen etwas zahlen. Die Belastungsgrenze liegt bei Pi mal Daumen 90€ im Jahr. Danach ist man zuzahlungsbefreit.
Mag viel sein. Da ich aber viele die Gruppe täglich rauchen sehe, scheinen 90€ im Jahr dafür vorhanden zu sein. Entspräche etwa einer Zigarette pro Tag. Leute, die nicht rauchen, haben das ohnehin übrig. Das sollte also möglich sein.

Grüße

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und ich glaube, du solltest dich mal bei deiner Krankenkasse informieren. Wenn jemand wirklich bedürftig ist und deswegen Leistungen nach dem SGB II erhält, kann er sich bei seiner Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen.

Das ist nicht ganz richtig. Auch ALG-II-Empfänger müssen etwas zahlen.

Sorry, das setzte ich voraus.