EINSTELLUNG DER KRANKENGELDZAHLUNG
Eine Bekannte ist bereits länger schwer erkrankt und benötigt eine Therapie -zwar etabliert-aber keine kassenärztliche Leistung.
Die Krankenkasse hat eine Reha gefordert,diese wurde auch beim RV Bund beantragt und genehmigt.
Die Patientin hat daraufhin von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht und fristgerecht lt.§9 des SGBes(Wunsch und Wahlrecht des Leistungsberechtigten)mit ärztlichem Attest eine Klinik gefordert,die auch im Zuge einer stationären Reha eben diese Leistung anbietet.
Daraufhin wurde ihr von der Krankenkasse mitgeteilt,daß ein Nichtantreten der Rehamaßnahme zum Versagen des Krankengeldes bis zum Antritt der Reha führt.
Sie haben lediglich ihr "Dispositionsrecht"ohne Angabe eines Paragraphen als Grund aufgeführt.
Lt.SGB§51 entfällt der Anspruch aber nur,wenn kein Antrag gestellt wurde.
Die Patientin hat die Reha ja auch nicht abgelehnt,sondern nur eine andere Klinik per Widerspruch beim RV Bund beantragt.
Darf dann trotzdem das Krankengeld gestrichen werden und wenn warum und welche weiteren Möglichkeiten bleiben der Patientin?
Die Pat. ist inzwischen nicht nur physisch,sondern auch psychisch schwer mitgenommen,was sich unter anderem in zunehmenden Depressionen und einer immer stärker aufkommenden Neurodermitis äußert.
Ich hoffe sehr, das da jemand einen hoffnungsmachenden Rat hat und ihr weiterhelfen kann.
Vielen Dank
Hallo,
rein formal ist hier die Kasse im Recht wenn durch diesen „Widerspruch“ die Reha verzögert wird oder gar nicht zustande kommt. Wenn die Versicherte seinerzeit aufgefordert wurde innerhalb einer Frist von 10 Wochen einen solchen Reha-Antrag zu stellen dann steht in diesem Schreiben auch genau drinne dass sie ohne die Zustimmung der Kasse keine Willenserklärung gegenüber dem RV-Träger abgeben darf. Hätte sie ihren Widerspruch gegen die Einrichtung vorher mit der Kasse abgestimmt bzw,. sich von dieser genehmigen lassen wäre alles okay.
So aber, liegt es nun wirklich am direkten Gespräch mit der Kasse um einer Krankengeldsperrung aus dem Wege zu gehen - rein rechtlich ist das meiner Auffasung nach nix zu machen.
Wenn allerdings ein entsprechendes Schreiben der Kasse wie oben genannt oder im Nachgang zur Reha-Beantragung nicht vorliegt, dann kann die Kasse auch kein Krankengeld versagen.
Gruß
Czauderna
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wäre es denn jetzt möglich,daß meine Freundin bis zur neuerlichen Bewilligung der Reha einen Arbeitsversuch unternimmt?
Ich meine in einem Deiner Beiträge hätte ich etwas darüber gelesen.
Viele Grüße
… Deine Frage beantworten soll, warum schreibst Du ihm dann nicht eine Mail ?
Gruß
Nordlicht
MOD Versicherungen
Hallo,
erst einmal - Nordlicht hat vollkommen recht, eine E-Maiul wäre die bessere Lösung gewesen - Fragen sollten für alle offen sein.
Zum Fall - das kann man so nicht sagen, vor allem weil man nicht weiss wie die Kasse darüber denkt. Sicher ist eine studfenweise Wiedereingliederung auch ein Mittel die Arbeitsfähigkeit schnellstens wiederherzustellen aber die wird nur dann angewandt wenn sie auch wirklich Erfolg verspricht und eine anschliessende Reha. verbietet sich dann von selbst. Ausserdem wäre hier die Kasse der Kostenträger und muesste weiter Krankengeld zahlen - ich sehe da eher schwarz.
Gruß
Czauderna
Sorry,die Mitgliedschaft besteht erst seit gestern.
Das Mitglied ist noch nicht so fit und am Computer auch nicht gerade zu Hause.
Die Anfrage sollte eigentlich an Alle gehen;meine Freundin ist wirklich total verzweifelt.
Dem Ganzen geht noch eine Endlosstory wg.einer von der Krankenkasse abgelehnten Therapie vorraus.Eben diese Therapie wird in der von ihr gewünschten Reha-Klinik angeboten. Es handelt sich um eine etablierte Therapie,die allerdings keine Kassenleistung ist.(War Akupunktur vor ca.10Jahren auch noch nicht).Kann man das vielleicht noch als Argument verwenden?
Sollte das Krankengeld jetzt wirklich gestrichen werden,wo kann sie denn dann Geld zum Leben herbekommen?
Sie war noch nie arbeitslos und hat noch nie irgendwelche sozialen Hilfsleistungen in Anspruch genommen.Sie ist da wirklich ziemlich hilflos.Ersparnisse sind keine vorhanden.
Sie hofft jetzt auf vielleicht ermutigende Antworten.
Sorry,die Mitgliedschaft besteht erst seit gestern.
Aber offenbar laneg genug, um zu erkennen, dass Günther der absolute GKV-Experte hier im Forum ist.
Das Mitglied ist noch nicht so fit und am Computer auch nicht gerade zu Hause.
Deswegen kann er einen Forumsbeitrag, aber keine eMail schreiben ?
Natürlich hat das neue Mitglied das an seinen Beiträgen erkannt,da gehört wirklich nicht allzu viel zu.
Vielleicht kann ja mal jemand erklären,wie man an die Email-Adresse kommt,so weit ist das Mitglied leider noch nicht gekommen.
Warum denn gleich so grantig?
Das Mitglied wird sich weiterhin bemühen,ist aber wirklich technisch nicht auf dem neuesten Stand.Die meisten Kinder können`s besser.
LG
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Grüße, Bernhard