in der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses ist explizit erwähnt, dass Menschen sich für die Anfahrt, die Dauer und die Rekonvaleszenz einer Dialysebehandlung krank schreiben lassen können. Ich kenne Patienten, die daraus einen Teilkrankengeldanspruch ableiten und von der Krankenkasse stundeweise Krankengeld erhalten. Die meisten verlassen Montag, Mittwoch und Freitag früher ihre Arbeit und erhalten für diese 6 Stunden pro Woche Teilkrankengeld. Der Vorteil daran ist, dass diese Patienten nicht die Rahmenfrist von 78 Wochen in 3 Jahren sprengen.
Nun habe ich in einer Dialysezeitung gelesen, dass es eine Änderung gegeben hat und es nur noch die komplette tageweise Krankschreibung gibt. Ich finde hierzu aber nichts.
Kann mir jemand dies bestätigen?
Ich bin für jeden Hinweis oder Weiterverweis dankbar.
Also soweit ich weiß, hat sich nichts geändert - aber bei der KKH-Allianz gilt folgender Grundsatz:
Voraussetzung für die Anwendung der Regelung ist, dass die verbleibende Arbeitszeit mindestens 50 % der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit beträgt.
Weiß nicht wie es bei anderen Kassen gehandhabt wird, aber in diesem Falle würde das bedeuten, dass in einer Woche die Dialysezeit nicht überwiegen darf, was sie ja mit 6 Stunden nicht würde.