Folgende Situation:
Patient ist krank ab Mitte April (heftige Schmerzen im Handgelenk); Entlassung Ende April (rechtmäßig); Krankengeld von GKV ab 01.05. Dann: Patient bis 09.05. bei Arzt „A“ in Behandlung. Ab dem 10.05. bei Arzt „B“; gleiche Diagnose. Krankgeschrieben bis mind. Juli 2010.
GKV zahlt für Mai Krankengeld. Dann nicht mehr. Auf telefonische Anfrage warum, diese Antwort: „Durch den Wechsel sei wohl (!) eine Lücke in der Krankschreibung; das Krankengeld müsse sogar zurückgezahlt werden.“
Patient ist sprachlos! Wo ist da eine Lücke, wenn Arzt A bis 09.05. und Arzt B ab 10.05. krankschreibt? Welche Argumente hat der Patient?
Danke für kompetente Antworten!