Krankengeld gestrichen wegen Arztwechsel?

Folgende Situation:
Patient ist krank ab Mitte April (heftige Schmerzen im Handgelenk); Entlassung Ende April (rechtmäßig); Krankengeld von GKV ab 01.05. Dann: Patient bis 09.05. bei Arzt „A“ in Behandlung. Ab dem 10.05. bei Arzt „B“; gleiche Diagnose. Krankgeschrieben bis mind. Juli 2010.

GKV zahlt für Mai Krankengeld. Dann nicht mehr. Auf telefonische Anfrage warum, diese Antwort: „Durch den Wechsel sei wohl (!) eine Lücke in der Krankschreibung; das Krankengeld müsse sogar zurückgezahlt werden.“

Patient ist sprachlos! Wo ist da eine Lücke, wenn Arzt A bis 09.05. und Arzt B ab 10.05. krankschreibt? Welche Argumente hat der Patient?
Danke für kompetente Antworten!

Hallo,
was für ein Arzt ist denn Arzt A und welche Fachrichtung hat Arzt B?
Gruß Sunny

Arzt A ist Unfallchirurg, Arzt B ist Orthopäde (auf Empfehlung von Arzt A).

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Hallo,
Ist denn keine Überweisung von Arzt A zu Arzt B ausgestellt worden? Ich würde mir meine Unterlagen schnappen und morgen früh direkt zur Krankenkasse fahren und vor Ort mit einem Sachbearneiter sprechen.

Gruß Sunny

>Ist denn keine Überweisung von Arzt A zu Arzt B ausgestellt worden?

Ja, die Überweisung kam von Arzt A. Trotzdem muss gesagt werden: Arzt A empfindet den Patienten als gesund; während dieser noch echte Schmerzen hat.

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Hallo,
was der Arzt A findet tut doch nichts zur Sache. Wenn der Arzt B den Patienten mit Überweisung untersucht und dieser befindet das die Person noch nicht wieder arbeitsfähig ist dann ist die weitere Krankschreibung gerechtfertigt und die Kasse muß auch weiter Krankengeld bezahlen. Gehe am besten morgen direkt zur KK und kläre das. Wenn der Sachbearbeiter auf dem Standpunkt beharrt dann lasse dir den Abteilungsleiter kommen. Die Begründung nach dem Gespräch würde mich interessieren.
Gruß und alle Gute. Sunny

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Nach energischer (!) Rücksprache mit der KK ergeben sich zwei Ursachen für die Schwierigkeiten:

  1. Arzt A schrieb auf dem Auszahlschein eine völlig falsche Diagnose(!)
    2a) Arzt A schrieb bis einschl. 09.05. (So.) krank; bei dem Besuch am Mo, 10.05., erklärt er sich für nicht mehr zuständig; deshalb:
    2b) Vorsprache am Die, 11.05. beim Arzt B, der, rückwirkend, auch für den 10.05. krankschreibt.

Die KK verlangt nun (vom Patienten):

  1. Vom Arzt A eine richtige Diagnose auf dem Auszahlschein und
  2. Vom Arzt A eine Krankschreibung bis einschl. 10.05; besser aber noch: bis einschl. 11.05.
    –> um beides wird sich der Patient heute kümmern; 1) geht hoffentlich leicht, aber Punkt 2) = ?!?

Zur Krankschreibung noch diese Fragen:

  • Ist eine rückwirkende Krankschreibung (ein Tag) nicht gültig für das Krankengeld?
  • Warum will die KK eine „überlappende“ Krankmeldung? Warum reicht es nicht, wenn Arzt A bis 09.05 und Arzt B ab 10.05. krankschreibt? Ist es korrekt, was die KK da verlangt?

Fragt, fast schon verzweifelt, der Patient :expressionless:

Hallo,
wenn Krankheit A bis 09.05. besteht und Krankheit B erst am 10.05. beginnt, dann hat die Kasse zunächst zu prüfen, ob zwischen beiden Krankheiten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (ggf. mit Hilfe des MDK).
Wenn kein ursächlicher Zusammenhang besteht, hat der AG erneut 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten. Der AG wird nicht begeistert sein, ggf. auch die Entscheidung anzweifeln. In diesem Fall kann es für den Versicherten größere Verzögerungen geben.
Gruß
RHW