Krankengeld gestrichen wegen Formfehler

Hallo,
ich hab im März eine neue Arbeitsstelle begonnnen und bin während der Probezeit krank geworden. Deswegen bin ich gekündigt worden. Nach Ablauf der Frisst habe ich Krankengeld bekommen. Der Arzt hat mich das letzte mal 3 Wochen bis zum Sonntag, 26.06. krank geschrieben. Die 2 Wochen davor hatte er Urlaub. Ich bin deshalb erst am Montag, 27.06. wieder zum Arzt, der mich daraufhin wieder 3 Wochen krankschrieb. Ich habe auch eine Einweisung un eine Klinik, allerdings mit Wartezeit von ca. 2 Monaten.
Jetzt will die KK nicht mehr zahlen, weil ich schon am Freitag zum Arzt sollte und mir die Verlängerung geben lassen sollte. Ich habe mich jetzt arbeitslos (ALG1) gemeldet. Aber das ist ja viel weniger, wie das Krankengeld. Und ich bin ja weiter krank. Wenn ich jetzt auf den Antrag für ALG 1 schreibe, daß ich krank bin werde ich womöglich abgelehnt und bekomme gar nichts.
Ich weiss echt nicht mehr weiter.
Wer kann mir verlässliche Auskunft geben oder eine Stelle nennen, wo mir geholfen wird?
Danke schon mal

Hallo,

in der Tat hätten Sie sich am Freitag für eine Verlängerung melden müssen -ggf. bei der Vertretung, hierzu gibt es ganz akuell ein LSG-Urteil, dass die AOK erwirkt hat im Jan.2011. Hier bleibt nur der Weg zum Arbeitsamt bzw. Hartz IV., da Sie bei weiterer Arbeitsunfähigkeit ja gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Vergügung stehen.
MFG

Hallo,

da ich leider nicht weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßem

knuffel 1958

Hallo. Ich habe schon seit längerer Zeit mit Depressionen/Burn-Out zu kämpfen. Ich bin deshalb zum Arzt gegangen, der mich in eine Akutklinik eingewiesen hat (Einweisungsschein). Diese Klinik (aber auch andere) hat eine Wartezeit von 3-4 Monaten. Dann hat er mich krankgeschrieben. Da ich erst die Arbeitsstelle gewechselt habe, würde ich in der Probezeit gekündigt. Ich habe daraufhin Krankengeld erhalten. der Arzt hat mich dann bis zu einen Sonntag krankgeschrieben. Ich bin dann am darauffolgenden Montag wieder in die Praxis, und er hat mich weitere 3 Wochen krankgeschrieben. Deswegen hat die Krankenkasse jetzt kein Krankengeld mehr bezahlt und ich habe mich arbeitslos melden müssen. Einspruch zwecklos, da ich dass so bei den Hinweisen fürs Krankengeld unterschrieben habe. (Verlängerung spätestens am letzten Tag der Krankmeldung)

Ich habe eine Zusage der Klinik für frühestens Ende September.

Meine Frage: Auch laut Auskunft VDK ist das Vorgehen der KK rechtens, aber jetzt habe ich gelesen, daß der Einweisungsschein als Krankmeldung gelten soll? Ist das richtig?? Könnte ich da das Krankengeld wieder einfordern?

Hallo,
ist mir nicht bekannt, dass der Einweisungsschein als weitere Krankmeldung gilt. Sinnvoller wäre es, sich neu krankschreiben zu lassen.