Krankengeld im Nachhinein?

Hallo,

ich war vor anderthalb Jahren für ca 3 Monate arbeitsunfähig erkrankt. Ich war über die komplette Dauer der Erkrankung per gelbem Schein von der Arbeit befreit. Die Durchschläge der Scheine habe ich nicht der Krankenkasse zugesandt, wusste damals nicht, dass das sein muss.

Ich hätte damals (Mai 2006) wohl für etwa 45 Tage Anspruch auf Krankengeld gehabt (Arbeitgeber hatte Zahlung der Vergütung bereits eingestellt, also nach den ersten sechs Wochen). Leider habe ich damals aufgrund meiner hervorragenden wirtschaftlichen Situation kein Krankengeld beantragt (was zugegebener Maßen ein rießen Fehler war…). Da es mir finanziell momentan eher beschissen geht, stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich evtl. noch dieses Krankengeld im Nachhinein erhalten kann. Bei der Verischerung handelt es sich um die Techniker Versicherung.

Es müsste sich ja durch Auskunft der aufgesuchten Ärzte und die Durchschläge in der Patientenakte beweisen lassen, dass ich über die komplette Dauer (etwas mehr als 3 Monate) krank geschrieben war.

Wäre nett, wenn jemand helfen könnte - und / oder vl. von eigenen Erfahrungen in einer gleichen oder ähnlichen Sache berichten kann.

DANKE!!!

Hallo,
der Anspruch auf Krankengeld entsteht mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung. Der Anspruch ruht solange wie Entgeltfortzahlung geleistet wird - in der Regel also sechs Wochen.
Wird der Krankenkasse aber die Arbeitsunfähigkeit verspätet oder
gar nicht angezeigt, muss die Kasse Krankengeld erst ab dem tage Krankengeld zahlen, an dem sie von der Arbeitsunfähigkeit Kenntnis erhalten hat. Was dies für den vorliegenden Fall bedeutet ist damit wohl
klar.
PS. die Frage ist falsch gestellt.
Gruß
Czauderna