Hallo
Ich hatte einen Job und wurde mit dem Rücken krank. Seitdem bekomme ich von der KK (Krankenkasse) Krankengeld. 1 Jahr gehe ich nun schon zum selben Orthopäden. In der Zwischenzeit hat die KK eine Kur über den RV Träger angeordnet. Der RV Träger sagte dann: es ist psychosomatisch. Ich habe jetzt immer noch Rückenschmerzen, der Orthopäde will aber nicht mehr so gern weiterunterschreiben und da es mir so schlecht geht, auch psychisch bin ich dann zu einem Psychosomatischen Arzt. Dieser war schockiert wegen meines extrem niedrigen BMI’s (ich hatte viele Schicksalschläge in diesem Jahr). Hat sich aber sofort bereit erklärt mich weiterhin krankzuschreiben und mir auch zu helfen in die von mir ausgewählte integrative Kur zu kommen.
Jetzt die Frage: wenn die KK jetzt wie üblich den Krankenschein unterschrieben und mt Stempel bekommt, aber von einem neuen Arzt und mit neuer Diagnose (Psychosomatisch), gibt es dann Probleme mit dem Geld? Bekomme ich weiterhin das selbe Geld (bezogen auf meinen letzten Arbeitsplatz)?
Danke!
Bei einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit, bekommst Du auch weiterhin Dein Krankengeld im bisherigen Umfang. Auch bei einer hinzu getretenen (neuen) Diagnose).
Sorry, aber kann hier leider nicht weiterhelfen.
Guten Abend
Du brauchst dir keine Gedanken machen. Es wird alles so weiter laufen wie bisher. Die höhe des Krankengeldes ändert sich ebenfalls nicht. Für die Kasse ist es unerheblich welcher Arzt dir die Auszahlscheine unterschreibt solange er bei deiner Behandlung involviert ist. Bzw. wie in deinem Fall ein Weiterbehandler ist. Auch die Diagnoseänderung spielt hier keine Rolle da die Ursprungserkrankung bzw. Therapie noch nicht abgeschlossen ist.
Wünsche dir gute Besserung.
Viele Grüße
Thorsten
Hallo,
zunächst mal gute Besserung, ich hoffe dir Kur hilft Ihnen.
Probleme sollte es eigentlich keine geben, es handelt sich um einen sogenannten Hinzutritt einer Erkrankung und somit um einen durchgehenden Arbeitsunfähigkeits - und Leistungsfall.
Spricht Krankengeld läuft wie bisher weiter.
Gruß
Thomas H.
Hallo!
Wenn die Krankschreibung fortlaufend ist und sich am besten noch zeitlich überschneidet, gibt es keine Probleme.
Gruß, Christian
Hallo,
da es sich hier um eine hinzugetreten Erkrank. handelt, müsste die KK weiter KG zahlen.
Grüsse
Hans-juergen
Es gibt keine Probleme, dies ist ein Hinzutritt einer neuen Krankheit. Aber es gibt nur 78 Wochen Krankengeld inklusive der Zeit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach ist leider Schluß und es gibt nichts mehr.
Die Antworten ermutigen mich. Aber, wie kann folgender Fall sein?:
Bis zum 09.05. war der Patient bei Arzt „A“ in Behandlung. Ab dem 10.05. bei Arzt „B“, gleiche Diagnose. Die Krankenkasse sieht in diesem Wechsel eine Lücke in der Krankschreibung und ersieht daraus, dass sie kein Krankengeld mehr zahlen muss. Der Super-GAU!
Welche Argumente gibt man da der Krankenkasse?
Danke für Antworten.