Krankengeld jetzt neuer Arzt und andere Diagnose!?

Hallo

Ich hatte einen Job und wurde mit dem Rücken krank. Seitdem bekomme ich von der KK (Krankenkasse) Krankengeld. 1 Jahr gehe ich nun schon zum selben Orthopäden. In der Zwischenzeit hat die KK eine Kur über den RV Träger angeordnet. Der RV Träger sagte dann: es ist psychosomatisch. Ich habe jetzt immer noch Rückenschmerzen, der Orthopäde will aber nicht mehr so gern weiterunterschreiben und da es mir so schlecht geht, auch psychisch bin ich dann zu einem Psychosomatischen Arzt. Dieser war schockiert wegen meines extrem niedrigen BMI’s (ich hatte viele Schicksalschläge in diesem Jahr). Hat sich aber sofort bereit erklärt mich weiterhin krankzuschreiben und mir auch zu helfen in die von mir ausgewählte integrative Kur zu kommen.

Jetzt die Frage: wenn die KK jetzt wie üblich den Krankenschein unterschrieben und mt Stempel bekommt, aber von einem neuen Arzt und mit neuer Diagnose (Psychosomatisch), gibt es dann Probleme mit dem Geld? Bekomme ich weiterhin das selbe Geld (bezogen auf meinen letzten Arbeitsplatz)?

Danke!

Hallo,
nun, das kann nicht so pauschal beantworten, aber ich denke, die Kasse wird schon merken, das es sich bei dieser weiteren Arbeitusunfähigkeitbescheinigung um eine andere Diagnose (hinzugetreten) handelt und wird den bescheigenden Arzt ersteinmal dazu befragen (Befunderhebung), anschlißend wird die Kasse dann den MDK beauftragen die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen - was den Anspruch auf Krankengeld ansgeht so dürfte es hier, nur wegen des Arztwechsels keine Probleme geben - wichtig ist dass er eine seine Meldung (auch auf dem Auszahlschein) als Folgemeldung und nicht als Erstmeldung kennzeichnet.
Gruß
Czauderna