seit mai 2009 erhalte ich krankengeld, von märz 2010
bis juli 2010 hat mein arbeitgeber mir meinen lohn gezahlt. das krankengeld wurde ausgesetzt, im juli bekam ich eine abfindung und mein krankengeld wurde wieder gezahlt. nun sagt die krankenkasse,dass mein krankengeld keine 78 wochen gezahlt wird,da mein ehemaliger arbeitgeber ja 5 monate meinen lohngezahlt hat.ist das denn korrekt ??? gruß jens
Hallo!
Das kommt ganz drauf an warum dein Arbeitgeber denn gezahlt hat. Hattest du zu dieser Zeit die Arbeit denn wieder voll aufgenommen oder warst du weiterhin arbeitsunfähig? Bei den 78 Wochen handelt es sich um einen Anspruchszeitraum, nicht um einen Auszahlungszeitraum. Der Anspruch auf Krankengeld entsteht am Tag der auf den Tag der ärztlichen Feststellung entsteht. Bei Bezug von Arbeitsentgelt, z.B. auch bei der gesetzlichen Lohnfortzahlung von 42 Tagen ruht das Krankengeld nur, der Anspruch besteht aber grundsätzlich ja. Daher kann es sein das wenn du arbeitsunfähig warst während der Zeit in der der Arbeitgeber gezahlt hat das es an die Anspruchsdauer angerechnet wird.
Hoffe ich konnte dir helfen.
LG
Glumanda
Hallo,
ja das ist korrekt, die Zeit der Entgeltfortzahlung wird auf die Höchstbezugsdauer von 78 Wochen angerechnet.
Hallo,
ja das ist korrekt, die Zeit der Entgeltfortzahlung wird auf
die Höchstbezugsdauer von 78 Wochen angerechnet.
Vielen Dank, für Deine Hilfe .
lg. colombia
Vielen Dank,für Deine Hilfe 
wenn Sie mit 5 Monaten die Zeit der Gehaltszahlung meinen, ja; da in dieser Zeit der Krankengeldanspruch ruht. Ruhenszeiten werden auf den Höchstanspruch angerechnet.
Ja das ist korrekt. Die Lohnfortzahlung wird auf die 78 Wochen angerechnet.
Grüße
Jürgen