Krankengeld nach befristetem Arbeitsvertrag

Hallo,
habe folgende Frage:
Mein Beschäftigungsverhältnis ist befristet und endet am 31.12.2009. Ich bin aber nun seit 30.11. vom Arzt krank geschrieben, mit Arbeitsfähigkeit ist so schnell nicht zu rechnen. ALG beantragten kann ich dann ja nicht, denn ohne Arbeitsfähigkeit liegt die ALG-Voraussetzung „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“ nicht vor, die Gehaltszahlung endet aber wegen Ende der Befristung in jedem Fall am 31.12. Nun habe ich fogende Frage:
Gemäß einem älteren Eintrag bei „wer-weiss-was“ gab es vor einiger Zeit noch eine Regelung, dass die Krankenkasse bei, während der Beschäftigung beginnender und über deren Ende hinausdauernder Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bezahlt hat ab Ende der LFZ (in dem Fall 31.12.) bis zum Ende der AU (bzw. maximal bis zum Leistungsablauf). Ist das heute auch noch so?

Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Nadgeo

ja, grundsätzlich ist das richtig.Vielfach wird diese Regelung aber bewusst ausgenutzt um einen Krankengeldanspruch länger auszunutzen mit KG in Höhe letztem Gehalt.
Aber die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach Ende der Beschäftigung nicht mehr nach der letzten Tätigkeit, sondern nach den Bedingungen auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt. Da die AU länger dauern soll und dies bereits jetzt schon beurteilbar sein soll, tipp ich mal auf psychische Erkrankung. Hier wird eine Beurteilung durch den Medizinischen Dienst schnell Klärung schaffen.

MFG

Hallo,

ja die Regelung gilt noch immer. Ab 01.01.2010 besteht Anspruch auf KG.

Grüsse Jürgen