Krankengeld nach befristeten Arbeitsvertrag

Guten Abend ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.03.2014 bin aber ab 26.03.2014 - 27.04.2014 Krankgeschrieben gewesen und hab für diese zeit auch krankengeld bekommen von der Krankenkasse. Jetzt bin ich aber ab 26.04.2014 - 11.05.2014 wegen einer anderen krankheit krankgeschrieben und jetz meine frage wer zahlt jetzt weil die krankenkasse nicht zahlen will.

Hallo,
ich würde als erstes Einspruch einlegen, denn du hast ja auch keine Fristen verpasst (Tag der Feststellung)
Mehr kann ich dir da leider auch nicht sagen.

Erich

Hallo,
so, wie geschildert, besteht der Krankengeldanspruch unverändert weiter.
Es handelt sich hier um eine hinzu getretene Erkrankung, die noch während
der lfd. Erkrankung hinzu getreten ist und deren Beginn noch innerhalb einer Versicherung mit Krankengeldanspruch liegt. Selbst wenn man den Grundsatz nimmt, dass der Krankengeldanspruch erst mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung eintritt, und ich gehe davon aus, dass die der 26.4.2014 war, läge dieser Anspruchsbeginn immer noch innerhalb eines Versicherungsverhältnisses mit Krankengeldanspruch - meine
Meinung.
Noch etwas - du hast FAQ 1129 nicht beachtet - warum nicht ??
Gruss
Czauderna

Der Arbeitsvertrag endete am 31.3.2014. Ich gehe davon aus, dass Sie seit 1.4.2014 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Sie müssen diesen beantragen, wenn Sie wieder erwerbsfähig sind. Für die Zeit der erneuten Krankschreibung sollten Sie mit der Krankenkasse klären, ob sie weiterhin zuständig ist und zählt. Wenn nicht, wird die Krankenkasse zur Agentur für Arbeit und zum Jobcenter schicken.

Hallo,
hier wurde die Frage nicht richtig gelesen ! - Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ab 01.04.2014 besteht nicht weil noch Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Der Fragesteller hat doch schon bestätigt, dass es bis zum 27.04. arbeitsunfähig ist und demzufolge auch bis zum 27.4. Krankengeld erhalten hat bzw. erhalten wird. Seine Frage zielte auf die, ab dem 26.04.2014 hinzu getretene Erkrankung ab.
Die Formulierung „… wenn Sie wieder erwerbsfähig sind“ - ist falsch. Es geht hier nicht um die Erwerbsfähigkeit sondern um eine Arbeitsunfähigkeit. Auch der Rat, das mit der Kasse zu klären ist etwas an der Sache vorbei, denn die Kasse ist der Meinung dass die Sache aus ihrer Sicht schon geklärt wäre - deshlab hat sich der Fragesteller überhaupt an das Forum gewandt.
Gruss
Czauderna

Hallo, 

ist jemand zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit krankgeschrieben, zahlt zunächst die Krankenkasse, da man dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht. 

Liegt zwischen den beiden Krankbeschreibungen kein Zeitraum (und sei es auch nur einige Stunden) in dem jemand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ist weiterhin die Krankenkasse zuständig (zumindest meinem Wissen nach). 

Ich würde einfach mal bei der Arbeitsagentur anrufen und um Rückruf der Leistungsabteilung bitten um Gewissheit zu haben.

Hallo danke für die Antwort was bedeutet überhaupt FAQ 1129

Hallo,
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
Gruss
Czauderna