Guten Abend ich habe einen befristeten arbeitsvertrag gehabt der nicht verlängert worden ist. Der Vertrag lief bis 31.03.2014 ab 27.03.2014 bin ich krank geschrieben bis 27.04.2014 und habe auch für diese zeit von der krankenkasse geld bekommen. Jetzt habe ich aber noch eine ander krankheit seit 25.04.2014 bis 11.04.2014. Wer zahlt jetzt bis 11.04.2014 weil die krankenkasse nicht zahlen will???
hallo,
2. Krankheit 25.4. bis 11.4.? kann nicht sein bis 11.5.?
bei einer anderen Krankheit müsste der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten, da kein Arbeitgeber vorhanden das Arbeitsamt. Bist Du arbeitslos gemeldet?
Wenn du arbeitslos gemeldet bist (was du hoffentlich getan)hast bekommst du auf jeden Fall Krankengeld von der Krankenkasse!
Ich wollte mich am 1.04.2014 arbeitslos melden aber wurde weg geschickt sie seien erst zustandig für mich wen ich wieder gesund wäre. Weis jetzt echt nicht weiter keiner will zurzeit zuständig sein
Ja meine 11.05.2014
Ich wollte mich am 1.04.2014 arbeitslos melden aber wurde weg geschickt sie seien erst zustandig für mich wen ich wieder gesund wäre. Weis jetzt echt nicht weiter keiner will zurzeit zuständig sein
Hallo
Ich wollte mich am 1.04.2014 arbeitslos melden aber wurde weg geschickt sie seien erst zustandig für mich wen ich wieder gesund wäre. Weis jetzt echt nicht weiter keiner will zurzeit zuständig sein
Dann stell morgen irgendwo einen Antrag, wenigstens zur Fristwahrung ab morgen. Alg II oder sonstwas. Aber lass dich nicht wegschicken, stell wenigstens einen formlosen Antrag, auf den die einen Eingangsstempel machen.
Wenn du nämlich einen Antrag stellst und der abgelehnt wird, dann würde der nächste Antrag ab dann gelten (jedenfalls war das bis vor ca. 2 Jahren so). Zumindestens gilt das bei den Sozialleistungen, die einander ausschließen. Es ginge also Wohngeld, Alg II oder Sozialgeld (wenn es das noch gibt). Davon kriegt man nur eins, die anderen beiden nicht.
Viele Grüße
Hallo,
da hast du leider Pech gehabt. Bei einem ähnlichen Fall hab ich auch nichts bekommen.
Du hast nur Anspruch auf Krankengeld wenn du versicherungspflichtig bist. Versicherungspflichtig bist du solange du ein Einkommen hast wie Lohn, Arbeitslosengeld, Rente oder ähnliches. Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld mußt du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen was du im Krankheitsfall nicht tust.
Das heißt für die erste Krankheit bekommst du Krankengeld weil sie wärend deinem Arbeitsverhältnis eingetreten ist aber für die zweite Krankheit hättest du zwischen den Krankmeldungen einen Tag gesund sein müssen damit du Anspruch auf Arbeitlosengeld gehabt hättest und damit auch Anspruch auf Krankengeld. Wenn die erste Krankmeldung bis 25.4. gelaufen wäre und die zweite erst ab 27.4. hättest du evtl. sogar für den dazwischenliegenden Samstag Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt aber da bin ich mir nicht ganz sicher weil ich da noch nichts eindeutiges gefunden habe.
Gruß Tobias