Krankengeld nach Kündigung in der Probezeit?

Hallo liebe Leute!

Wenn man noch in der Probezeit in seinem Job ist, und innerhalb dieser Probezeit krankgeschrieben wird und dann innerhalb dieser Probezeit und während der Krankschreibung gekündigt wird, welchen Anspruch hat man dann, wenn man noch immer krankgeschrieben ist?

Ich hoffe, ich hab es verständlich geschrieben.

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!

Hallo,

wenn kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, dann zahlt die KK bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Gruß Woko

Danke für die Antwort, das hilft mir schon weiter:smile: