Krankengeld nach neuer Diagnose?

Ich bin seit 28.12 Arbeitsunfähig und war zu dieser Zeit in einem Arbeitsverhältnis. Zum 16.1.10 wurde mir gekündigt wärend der AU. seit dem beziehe ich Krankengeld nun trat wärend der AU. eine neue Krankheit auf die ich nachdem die Ersterkrankung weitgehend beendet ist operieren lies. Der Arzt der mich bisher Krank schrieb meinte ich solle nun die Krankschreibung von dem neuen Arzt machen lassen was ich auch tat. Die erste AU. ging vom 28.12 bis zum 8.8.10 und die neue beginnt nun vom 9.8 (von dem ersten Arzt hab ich bisher noch nichts ausfüllen lassen also Bescheinigung f. Krankengeld).

Auf der AOK gab ich dann den neuen Krankenschein (Erstbescheinigung) ab und wollte einen neuen Zahlschein für Krankengeld die Mitarbeiterin meine das ich wegen der neuen Krankschreibung keinen Anspruch hab auf Krankengeld und mich auf dem Arbeitsamt melden müßte was ja nicht geht wegen Krankschreibung. Das soll ich nun tun wenn der Krankenschein abläuft.

Die Frage ist nun ob das wirklich die beste Lösung ist
ich würde dann ja wieder AU sein und ich hab noch eine Op vor mir. Soll ich vielleicht weiter von dem ersten Arzt AU.- schreiben lassen?

Wäre für ein paar gute Tips / Ratschläge dankbar:smile:

Hallo,
da haben Ihnen die Ärzte einen „Bärendienst“ erwiesen.
Der erste hätte durchaus eine Folge-Bescheinigung ausstellen können und der zweit sogar müssen, dann hätten Sie auch weiter Krankengeld erhalten.
So stellt sich der Fall so da. dass die Arbeitsunfähigkeit wegen der ersten Erkrankung beendet war und die Arbeitsunfähigkeit wegen der zweiten Erkrankung erst am Folgetag und nicht während der ersten Erkrankung eintrat. Da Sie arbeitslos sind ist klar, dass die Kasse das so sieht.
Mein Rat - Widerspruch einlegen, wenn die Ärzte da mitziehen.
Gruss
Czauderna