Hallo, ich habe einige Zeit gesucht aber nichts gefunden.
Mitte Juni wurde ich von meinen AG nach meine Ausbildung übernommen und habe einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Um den 10 Juli wurde ich dann krank (für 10 Tage), als ich dann auf mein Lohnzettel guckte, war ich erschrocken das dort etwas fehlt. Nach kurzem schlau machen wusste ich dann, dass in den ersten 4 Wochen keine Lohnfortzahlung erfolgt und man Krankengeld als Ersatz bekommt.
Ich habe dann auch gleich meine Krankenkasse kontaktiert, die mir aber nun ein Abfuhr gab mit den Worten:
"Anspruch auf Krankengeld innerhalb der ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung
besteht, wenn es sich um einen neuen Arbeitgeber mit einem neuen
Beschäftigungsverhältnisses handelt. Eine Übernahme nach der Ausbildungszeit ist
kein neues Beschäftigungsverhältnis, da kein Arbeitgeberwechsel erfolgt. "
Ich bin verwirrt, ich hab doch aber ein neues Beschäftigungsverhältnis oder nicht? Der AG dürfte doch keine Rolle spielen oder?