Hallo zusammen,
A wird zum 30.11. arbeitslos.
A war bereits die letzten fünf Wochen krankgeschrieben.
A wird auch weiterhin krankgeschrieben werden, also länger, als fünf und sogar sechs Wochen. Das Ende der Krankheit ist noch nicht in Sicht.
A war vier Monate angestellt. Davor war A drei Monate arbeitslos und davor hat A 3 Jahre lang am Stück gearbeitet bzw. in 2013 bereits auch Krankengeld bekommen.
Wie berechnet sich jetzt das Krankengeld? Erhält A ab dem 1.12. Krankengeld i. H. v. 80 % des letzten Nettos oder erhält auch nur 60 %, wie das Arbeitslosengeld, weil er zwar krank ist, aber auch arbeitslos? Oder zählt die Krankenzeit mehr, als die Arbeitslosigkeit, weil A aufgrund der Krankheit ja nicht vermittelbar ist, also ist Krankengeld vorrangig? Wenn dem so ist, wie hoch ist eben das Krankengeld für A und für wie lange längstens? Bis A wieder gesund ist und sich arbeitslos melden kann und dann Arbeitslosengeld erhält? Oder guckt sich das die Krankenkasse und, oder die Agentur für Arbeit ne Zeit lang an und schickt dann A zum medizinischen Dienst? Spielt dann das Krankengeld eine Rolle bei der Arbeitslosengeldberechung? Wenn ja, inwiefern?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dnak im Voraus.
Schöne Grüße
DU