Hallo, ich bin seit ein paar Monaten krankgeschrieben. Ich warte als auf einen Platz beim Psychologen. Ich erhalte Krankengeld und zum 30.6. werde ich gekündigt. Nun also meine Frage. Wenn ich angenommen am 1.7 noch weiterhin krankgeschrieben werde, sagen wir bis zum 1.8 bekomme ich dann trotzdem die vollen 6 Monate das Arbeitslosengeld, oder verringert sich der Zeitraum auf 5 Monaten?
Danke
Hallo,
der Anspruch auf das Arbeitslosengeld beginnt erst nach Ende der Krankengeldzahlung - während der Bezugszeit von Krankengeld werden weiter Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt von dir und der Krankenkasse. Daraus folgert, um deine Frage zu beantworten, dass sich durch die Krankengeldzahlung die Dauer deines Arbeitslosengeldanspruchs nicht verringert.
Gruss
Czauderna