Krankengeld oder Gehalt?

Liebe/-r Experte/-in,

gesetzt den Fall, jemand ist wegen Mobbings arbeitsunfähig (seit sechs Wochen) und hat nur einen befristeten Vertrag, der noch ca. 2 Monate läuft. Eine Entfristung ist wegen der Mobbinggeschichte ausgeschlossen. Nach diesen bisher 6 Wochen Krankschreibung würde ja die Krankengeld-Regelung greifen, d.h. der Betroffene hätte ca. 20% weniger Einkommen, und zwar nur wegen des Fehlverhaltens des Arbeitgebers (es handelt sich genaugenommen um Bossing, d.h. der Vorgesetzte ist der Übeltäter).

Ist es möglich, zunächst die Arbeit wieder aufzunehmen, und wenn es überhaupt nicht verkraftbar ist, sich dann wieder krankschreiben zu lassen? Und greift dann wieder die Gehaltsfortzahlung?

Vielen Dank im Voraus für Ihre/Deine Hilfe!

Besten Gruß

Karin

Theoretisch ja, aber es gibt dann nur wieder Gehalt, wenn man erstens wenigstens ein paar Tage gearbeitet hat und zweitens nicht wegen der gleichen Krankheit krank geschrieben wird.

wenn es überhaupt nicht verkraftbar ist, sich dann wieder
krankschreiben zu lassen? Und greift dann wieder die
Gehaltsfortzahlung?

Ein klares NEIN!
Wird man innerhalb von 6 Monaten wegen der gleichen Diagnose wieder krank geschrieben, dann wird evtl nur eine Restlaufzeit der Lohnfortzahlung gewährt - ist diese aufgebraucht, dann greift sofort die Fortzahlung durch die Krankenkasse mit den damit verbundenen einbußen.
Hat der AG Zweifel an der neuern Krankheit, auch bei Zweifel an der Diagnose, dann kann er den AN auffordern einen Amtsarzt aufzusuchen um den Status entgültig zu klären.

Diese Thematik ist im SGB V geregelt.
Kann problemlos runtergeladen werden, zB BMJ.

Grundsätzlich ist es so, d. n. einer 6 wö. AU-Attesstierung, ab dem 43. Tag Krankengeld gezahlt wird.
Bei einer einer erneuten AU m. derselben KH v. Ablauf v. 6 bzw. 12 Mon. hätte dies z. Folge, d. es Krankengeld gäbe u. keine EntgFz.
D. genauen §§ habe ich leider nicht im Kopf.

Hallo Katrin,

Der Arbeitgeber muss kein Entgelt fortzahlen, wenn es dieselbe Krankheit ist. Daher nützt rs nichts, wenn sie die Arbeitsunfähigkeit unterbrechen. Sie mussten wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfähig werden.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen
Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht
Taubenstr. 20 - 22, 10117 Berlin
Http://www.wz-anwaelte.de

jemand ist wegen Mobbings arbeitsunfähig
seit sechs Wochen) Nach diesen bisher 6 Wochen

Krankschreibung würde ja die Krankengeld-Regelung greifen,:d.h. der Betroffene hätte ca. 20% weniger Einkommen,

Ist es möglich, zunächst die Arbeit wieder aufzunehmen, und
wenn es überhaupt nicht verkraftbar ist, sich dann wieder krankschreiben zu lassen? Und greift dann wieder die Gehaltsfortzahlung?

Guten Morgen,

das ist in § 3 Abs 1 Satz 2 Ziffer 1 des Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Wenn wegen der selben Krankheit innerhalb von 6 Monaten eine erneute AU eintritt, dann gibt es nach den bezahlten 6 Wochen nichts mehr vom Arbeitgeber.
Wenn nach - ich würde mal von mindestens 1 eher 2 Wochen ausgehen - durch eine andere Krankheit AU erneut eintritt, werden die 6 Wochen wieder geschuldet.
Wichtig ist, dass die Zeit zwischen den Erkrankungen nicht zu kurz ist, da sonst ein erfolgloser Versuch der Wiederaufnahme der Arbeit angenommen werden kann, was dann als eine einheitliche AU betrachtet werden könnte. Dann gibt es nichts.
Alles Gute

Liebe Karin,
nein, das bringt gar nichts. Denn bei einer neuerlichen Krankschreibung wegen der gleichen Krankheit besteht kein Lohnfortzahlungsanspruch mehr. Also ab 1. Tag Krankengeld. Wenn Mobbing nachgewiesen werden kann (Mobbingtagebuch über einen längeren zeitraum, ca. 4-6 Monate) käme eine Schadenersatzklage in Frage. Ist aber sehr schwierig!!! Wenn Du vom Arzt ein Attest erhälst, dass er aus gesundheitlicvhen Gründen dringend anrät, den Arbeitsplatz zu wechseln, könntest Du einen Aufhebungsvertrag machen. Bringt natürlich nur etwas, wenn Du einen neuen Job hast.
Ich wünsche Dir gute Besserung und viel Erfolg!
Gruß Brigitte