Krankengeld, psychische Erkrankung

Hallo,

angenommen ein AN erleidet einen Nervenzusammenbruch, ist daraufhin 6 Wochen krankgeschrieben. Daraufhin arbeitet er eine Weile, fällt dann aber nach ein paar Wochen wieder aufgrund psychischer Probleme aus. Gilt das dann als neue Krankheit und der Arbeitgeber muß die Lohnfortzahlung leisten oder tritt gleich die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Was ist, wenn für die Nervenzusammenbrüche verschiedene Diagnosen erstellt werden, so z.B. beim ersten zunächst Angina pectoris vom Hausarzt und dann nach 2 Wochen Depressionen von Psychologen und beim zweiten dann Burn-out-Syndrom oder Psychose oder sowas? Sind das dann verschiedene Krankheiten und die LFZ greift oder kann der Arbeitgeber sich weigern, mehr als 6 Wochen zu bezahlen, da es für ihn so aussieht, als sei das alles die gleiche Krankheit?

Viele Grüße

Hallo,
diese Frage kann wirklich nur ein Arzt beantworten, der auch die Behandlung durchführt. Die Krankenkasse verlässt sich in solchen Fällen auf das Urteil des Medizinischen Dienstes. Hier im Forum kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Gruss
Czauderna

Hallo,

es ist ja nur eine theoretische Frage und es geht nicht so sehr um eine Diagnose, sondern darum, wie sich der AG in einem solchen Fall verhalten sollte.

Kommt es in der Praxis vor, daß AG die Lohnfortzahlung einstellen, die Krankenkasse aufgrund widersprüchlicher Diagnosen aber (zunächst) kein Krankengeld zahlt? Wer hat sich um was zu kümmern? Muß der AG den MDK einschalten? Reicht es wenn der AG bei der Krankenkasse anruft und den Fall schildert? Hat der AN die Verpflichtung sich selbst darum zu kümmern und mit der KK auseinanderzusetzen? Untersucht der MDK nur den AN selbst oder bekommt er Einsicht in die Krankenakten und spricht mit den behandelnden Ärzten?
Der AN ist (in diesem Beispielfall) bislang seinen Verpflichtungen gegenüber der KK nicht nachgekommen, hat nicht alle Atteste eingereicht, etc. auch gibt es durch Arztwechsel eine Lücke von einem Tag bei den Krankschreibungen. Der AN wurde schon mündlich aufgefordert ein korrektes Attest nachzureichen (auch gegenüber der KK), kommt dem aber nicht nach (da Angst vor Arzt Nr.1)…

Kann der AG den MDK auch einschalten, wenn der AN zwar wieder arbeiten will, aber nach Meinung des AG noch zu labil und noch nicht wieder arbeitsfähig ist? AN braucht das Geld und meint, das Krankengeld reicht ihm nicht zum Leben, riskiert damit aber einen neuerlichen Nervenzusammenbruch und das würde auch den Betriebsablauf erheblich stören.

Ratlose Grüße…

Hallo,

aus der Sicht des Arbeitgebers läuft das etwa so ab - er erhält eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (natürlich ohne Diagnose). Nun sind zwei Fälle denkbar - Fall 1 - er zweifelt die Arbeitsunfähigkeit an,
deshalb beantragt er bei der Krankenkasse eine Klärung über den MDK. -
die Krankenkasse befragt den behandelnden Arzt nach aktuellen Befundberichten, die dieser ggf. dem MDK sofort zur Verfügung stellt -
danach vereinbart die Kasse mit dem MDK einen Untersuchungstermin, zu dem der Arbeitnehmer dann vorgeladen wird.
Fall 2 - es bestanden innerhalb der letztens sechs Monate Vorerkrankungen - der Arbeitgeber befragt die Kasse, ob es sich bei diesen Vorerkrankungen um solche handelte, die mit der neuen Erkrankung in ursächlichem Zusammenhang stehen - die Kasse beantwortet die Fragen, ggf. auch unter Einschaltung von Arzt und/oder MDK.
Stehen sie im Zusammenhang, wird auch die entsprechende Zeit auf die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers angerechnet, bzw. die Kasse zahlt sofort Krankengeld.

Gruss
Czauderna

1 Like