Hallo, eine Frage (wie könnte es auch anders sein :
Ist zur Ermittlung d. Regelsatzes (Krankengeld) der KV- oder der RV-Bruttolohn zu verwenden?
Es geht nur um die Basis der 70% Regelung - mir ist bewusst, dass gegen die 90%-Nettoregelung abgewogen werden muss!
Danke für Euer Wissen!