Krankengeld reicht nicht zum Leben

Man stelle sich folgendes Szenario vor:

Wenn ja, dann habe ich 3 Fragen:
Aufgrund eines Wegeunfalls ist jemand seit längerem krankgeschrieben (aber ungekündigt). Bar steht derjenigen weniger als ALG II zur Verfügung, da in diesem Fall der Freibetrag (für Berufs-TÄTIGE) nicht angerechnet wird, da sie ja nicht arbeiten geht (die Kosten sind jedoch genauso hoch). Das ist fatal und kein Amt fühlt sich zuständig, da die Wohnung mit 679 Euro bspw. für Wohngeld zu unangemessen ist.

Evtl. kann Frau XY ab Dezember wieder arbeiten gehen. Evtl. geschieht dies im Hamburger Modell, sodass für diese Zeit ebenfalls Krankengeld gezahlt wird. Kommt dann der Freibetrag zum Tragen, sodass sie beim JobCenter wieder einen Anspruch hätte auf ergänzendes ALG II, da sie die Tätigkeit ja wirklich ausübt mit entsprechenden Kosten für Fahrweg etc.?

Evtl. kann Frau XY ja auch wieder gleich voll in den Job einsteigen. Dann bekommet sie ihr erstes Gehalt ja erst nach dem ersten Arbeitsmonat. Gerade ist sie in einer Reha, für die das Übergangsgeld im Voraus gezahlt wurde. Demnach hätte sie einen Monat überhaupt kein Geld zur Verfügung. Springt da das JobCenter ein?

Kennt sich da jemand aus? Gerne mit Quellenangabe, wenn möglich.

Besten Dank & viele Grüße,

Hallo

da in diesem Fall der Freibetrag (für Berufs-TÄTIGE) nicht angerechnet wird, da sie ja nicht arbeiten geht (die Kosten sind jedoch genauso hoch).

Welche Kosten sind genauso hoch?

Das ist fatal und kein Amt fühlt sich zuständig, da die Wohnung mit 679 Euro bspw. für Wohngeld zu unangemessen ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Das, was im ersten Absatz (1) steht, durchlesen.

Die Arge muss die tatsächlichen Wohnkosten übernehmen. Zwar muss der Hilfeempfänger unangemessen hohe Wohnkosten nach Möglichkeit senken. Das kann ja auch ruhig versucht werden. Allerdings müsste die Arge dies ausdrücklich verlangen und ggf. die Umzugskosten mit übernehmen. Ob sie das tun, wäre fraglich, da sich das für zwei Monate ja wohl kaum lohnt. - Wenn nicht, dann muss man natürlich nicht umziehen.

Wenn die Arge meint, diese Miete nicht zahlen zu müssen, dann zeigen lassen, in welchem Paragraph und welchem Gesetzbuch das steht. Aber auf jeden Fall Antrag abgeben! Ohne Antrag steht einem nichts zu! Es wird ganz gerne gesagt, man bekomme sowieso nichts, um zu verhindern, dass die Anträge eingereicht werden.

Wohngeld müsste sie auch kriegen können, allerdings wohl eben nicht auf die ganze Miete, sondern nur auf einen Teil der Miete, da selbige ja dafür zu hoch ist. Aber diesen Teil könnte man doch ruhig beanspruchen? Also auf jeden Fall einen Antrag abgeben, wenn nicht Alg II bevorzugt wird (man kriegt ja nur eins von beidem, Alg II oder Wohngeld).

Demnach hätte sie einen Monat überhaupt kein Geld zur Verfügung. Springt da das JobCenter ein?

Ja, aber nur darlehensweise. Aber wahrscheinlich erst nach großem Aufstand. Also direkt bescheid sagen, dass man in dem Monat kein Geld hat. Wenn das Gehalt verspätet und erst im nächsten Monat gezahlt wird, dann würde für den ersten Monat noch normal Alg II anfallen. Aber das darf natürlich nicht absichtlich geschehen.

Viele Grüße