Man stelle sich folgendes Szenario vor:
Wenn ja, dann habe ich 3 Fragen:
Aufgrund eines Wegeunfalls ist jemand seit längerem krankgeschrieben (aber ungekündigt). Bar steht derjenigen weniger als ALG II zur Verfügung, da in diesem Fall der Freibetrag (für Berufs-TÄTIGE) nicht angerechnet wird, da sie ja nicht arbeiten geht (die Kosten sind jedoch genauso hoch). Das ist fatal und kein Amt fühlt sich zuständig, da die Wohnung mit 679 Euro bspw. für Wohngeld zu unangemessen ist.
Evtl. kann Frau XY ab Dezember wieder arbeiten gehen. Evtl. geschieht dies im Hamburger Modell, sodass für diese Zeit ebenfalls Krankengeld gezahlt wird. Kommt dann der Freibetrag zum Tragen, sodass sie beim JobCenter wieder einen Anspruch hätte auf ergänzendes ALG II, da sie die Tätigkeit ja wirklich ausübt mit entsprechenden Kosten für Fahrweg etc.?
Evtl. kann Frau XY ja auch wieder gleich voll in den Job einsteigen. Dann bekommet sie ihr erstes Gehalt ja erst nach dem ersten Arbeitsmonat. Gerade ist sie in einer Reha, für die das Übergangsgeld im Voraus gezahlt wurde. Demnach hätte sie einen Monat überhaupt kein Geld zur Verfügung. Springt da das JobCenter ein?
Kennt sich da jemand aus? Gerne mit Quellenangabe, wenn möglich.
Besten Dank & viele Grüße,