Krankengeld sperrung möglich?

hallo,
folgender sachverhalt:

krankengeldbezug seit 24.05.2010.
reha beantragt ende juni.
reha bewilligung dauerte bis mitte oktober!

vorgespräch in der klinik am 5.11., dort den antrittstermin 18.januar erhalten.

jetzt ist das der kasse zu spät, obwohl momentan kein anderer termin frei ist, wurde mir mit streichung des krankengeldes gedroht.
ich soll mich auf die warteliste setzen lassen, und FALLS kurz vor weihnachten jemand abspringt, dann am 15.12. in reha.

ich bin alleinerziehend und es ist mir unmöglich, hier innerhalb von 2 tagen zu verschwinden.
deshalb möchte ich beim 18.01. bleiben, an der langen wartezeit bis zur bewilligung konnte keiner was ändern, und seitdem geht es doch recht zügig voran.

ich befinde mich bereits ambulant in therapie und es kann mir niemand vorwerfen, ich würde meine genesung verhindern.
kann die krankenkasse mir trotzdem das geld sperren, wenn ich mich weigere, hier kurzfristig vor weihnachten zu verschwinden, und das nichtmal genau jemand sagen kann, ob dieser fall eintritt?

danke…

Hallo,
grundsätzlich sind Sie verpflichtet im Rahmen der Mitwirkungspflichten, den nächstmöglichen Aufnahmetermin wahrzunehmen, dazu gehört auch kurzfristig einen freien Termin wahrzunehmen. Dies ist auch vom Gesetz so vorgesehen, da Sie bereits über ein halbes Jahr au sind und bei einer Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist. Da es sich wahrscheinlich um eine psychosomatische Reha handelt, sind die Wartefristen ohnehin sehr lang. Sie sind ja auch nicht innerhalb von 2 Tagen zur Reha, sondern haben jetzt ja noch ausreichend Zeit, alle Vorbereitungen zu treffen. Betr.: Kinderbetreuung -hier werden die Kosten der Betreuung durch den Rentenversicherungsträger übernommen -ggf. Mitaufnahme prüfen lassen -ist aber nicht sehr sinnvoll in Ihrem Fall.

Hallo!
Wurde dir denn schriftlich damit gedroht oder per Telefon? Falls per Telefon hier kleiner Tip: Lass dir von deinem Arzt ein Attest ausstellen das besagt das die Krankenkasse die Anrufe bei dir einstellen soll da das deiner Genesung schadet wenn du weiterhin von denen traktiert wirst.
In deiner Situation (alleinerziehend) kann dich wirklich niemand dazu zwingen innerhalb von zwei Tagen auf Reha zu gehen.
Nein, sie können dir das Geld nicht sperren. Du hast den Reha-Antrag gestellt, du willst auf Reha gehen und zwar zu dem von der Klinik mitgeteiltem Termin. Woher kommt eigentlich der Termin 15.12? Wurde dir der zuerst von der Klinik mitgeteilt und du hast dann selber auf den 18. Januar verschoben? In diesem Fall kann die Kasse dir tatsächlich das Krankengeld verweigern wenn du in deinem Gestaltungsrecht eingeschränkt wurdest. D.h. das du den Beginn einer Reha nicht ohne vorherige Zustimmung der Kasse verschieben darfst.
Viele Grüße
Glumanda

mündlich, im gespräch, und sie hat dann nochmal angerufen, und schaut „was sich machen lässt“, sie will mit dem MD sprechen und mich morgen zurück rufen.
ich finds ne zumutung.
ich habe nicht verschoben, sondern das war der nächste freie termin.
die kasse will dass ich früher gehe, und aufnahmetermin wäre dann der 15.12. falls jemand abspringt.

Hallo,
dies ist nur theoretisch möglich!
Da es Ihnen wg Fürsorge der Kinder nicht möglich ist, so früh zu gehen, würde die Kasse das vorm Sozialgericht nie durchbekommen!
Lassen Sie sich auf die Liste setzen, dann gibt die Kasse Ruhe (Psycho-Rehas sind eh total überfüllt) daher wird es nicht früher gehen - u wenn dann legen Sie Widerspruch ein - keine Angst, das ist gängig bei den Kassen, durch bekommen die das aber nie!

hallo,
wo könnte ich das denn nachlesen? ich kann ja nichts dafür, dass die RV 16 wochen zur bewilligung meiner reha braucht.
ich habe doch meiner mitwirkungspflicht vollstens genüge getan, und möchte jetzt einfach endlich mal wissen, wann ich gehen kann.
diese unsichere situation ist für meine genesung auch nicht gerade zuträglich.
ich kann meine anträge noch nicht erledigen, keinen nachsendeantrag stellen, mit der schule telefonieren, für 6 wochen packen für tochter (die woanders unetrgebracht werden muss) und mich, und bis dahin aus dem koffer leben.
ich habe das gefühl, dass die sache mich gerade eher schwer belastet.

hallo,
sie meinen bei der klinik auf die liste setzen lassen, und wenn ich abgerufen werde, nein sagen?
das bekommt die kasse doch mit, oder?
die dame sagte, dass wegen weihnachten eigentlich jedes jahr leute absagen.
darum gehts mir nichtmal, das würde ich noch überleben…aber dieses gedrohe und die unsichere situation machen mich kränker als ich eh schon bin.

Dann sagen Sie genau das Ihrem Therapeuten bzw. Facharzt, schreiben Sie einen Widerspruch an die Kasse und Ihr Therapeut/Facharzt soll eine mediz. Begründung schreiben, dann MUSS die Kasse das anerkennen!
Handelt es sich bei der Kasse um die AOK?
Das Verhalten wäre da typisch :-/

Die will dir nur drohen, dafür gibt es gar keine rechtliche Handhabe. Sag ihr einfach das du nicht mehr mit ihr sprechen willst und sie dir in Zukunft alles schriftlich zukommen lassen soll. Du wirst das dann deinen Anwalt prüfen lassen (muss ja nicht sein, aber du kannst es ja mal sagen)
Lass dich nicht verrückt machen!

ja, die AOK.
sind andere kassen da anders? bin schon immer beid er AOK, nach der geschichte jetzt nimmt mich eh keine andere kasse mehr…

danke.

Sagen wir es mal so: die AOK ist bei der Krankengeldsteuerung nicht gerade zimperlich und streicht gerne mal willkürlich das Krankengeld aus dubiosen Gründen.
Ein Wechsel zu einer anderen Kasse ist Ihnen jederzeit möglich! Sofern Sie keine bindenden Bonusprogramme abgeschlossen haben, besteht eine ganz normale Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats (31.01.11) - Sie können dann jede offene Kasse wählen!