Krankengeld, U25, Auszug bei Eltern

Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Ich beziehe seit August 2012 Krankengeld und werde auch noch weiterhin bis auf noch unbestimmte Zeit krank sein.
Zum 01.10.2012 musste ich deswegen meine Ausbildung nach nur 13 Monaten abbrechen.
Theoretisch hätte ich also 6 Monate Anspruch auf ALG I und danach logischerweise auf ALG II, aber momentan nicht, da ich ja krankgeschrieben bin und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Jetzt hat mein Arzt mir allerdings ein Attest ausgestellt, dass ich zuhause ausziehen soll.
Die Konfliktsituation Zuhause würde meinem Genesungsprozess im Wege stehen und er würde eine eigene Wohnung befürworten.

Jetzt ist natürlich die Frage, da ich keinen Anspruch auf ALG habe und unter 25 bin, ob und wie das gefördert wird.
Kann von meinem Krankengeld (Prozentual vom Azubigehalt) logischerweise keine Miete,Umzug,Erstausstattung bezahlen und meine Eltern könnten auch nicht, wenn sie wollten.

Kann mir einer weiterhelfen?

Danke schon mal im Voraus.

Sarah

hallo sarah,

ich würde erstmal persönlich beim jobcenter vorsprechen und dich beraten lassen … den auch für u 25 jährige gibt es ausnahmen und wird von fall zu fall ganz unterschiedlich bewertet oder bewilligt .

es gibt neben alg 1 und alg2 auch die möglichkeit ergänzende alg2 leistungen zu beantragen .
oder du könntest beim szialamt „grundsicherung“ beantragen -das hat nichts mit dem jobcenter zu tun !

wie schon erwähnt …mach dir einen termin und trage deine situation persönlich vor … da das in deinem fall eine einzelfall entscheidung wäre …sollte der termin nichts bringen dann weisse den sachbearbeiter daraufhin das er eine informationspflicht hat -das heisst er muss dir genau erklären was du für hilfen beantragen kannst und wo ein anspruch besteht .

Ps: erstausstattung für eine wohnung kannst du trotzdem bei der arge beantragen unabhängig davon ob du von denen hilfe zum lebensunterhalt bekommst oder nicht !

lieben gruss nancy

Liebe Sarah,

ich kann Dir weiterhelfen. Geh auf jeden Fall so schnell wie möglich zum Job-Center (Harz IV) und leg Dein Problem dar. Wenn ein Auszug aus der elterlichen Wohnung ärztlich begründet ist, dann muss das Job-Center Dir eine Unterstützung gewähren auch wenn Du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Da Du im erwerbsfähigen Alter bist und keine Rente wegen Erwerbsminderung beziehst, hast Du grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II (auch notfalls ergänzend zum Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld I). Das Job-Center muss Dir genaue Auskünfte geben wie Du in Deiner Situation vorgehen kannst, wieviel Miete maximal vom Amt übernommen werden, wie groß die Wohnung sein darf usw.
Wenn Du noch weitere Fragen hast, schreib mir einfach…

wenn du ein attest hast, steht dir hartz4 zu. sollten die sich querstellen, geh mit dem attest zum jugendamt und sag, dass sie dir helfen sollen. wenn jugendamt zustimmt, kannst du dir ne bude suchen und alg2 zahlt