Re: Ja, stimmt alles. 
Wenn der Betreffende länger als 6 Monate im Krankenhaus liegt, bekommt er ebenfalls kein ALG II mehr.
-> Bekäme er dann Sozialhilfe?Nein, erstmal nicht. Dafür müsste man EM-Rente, und zwar
unterhalb des Existenzminimums , bekommen, also anerkannt
erwerbsgemindert sein. Dazu bedarf es frühzeitig eines Antrags
beim Rententräger (DRV).
Und nur in diesem Fall könnte man evtl. Sozialhilfe, genauer:
Grundsicherung (im Alter und) bei Erwerbsminderung ,
beantragen/bekommen. (Zu beachten: Im Gegensatz zur
Rentenbewilligung ist die der Grusi auch abhängig vom Vermögen
der betroffenen Person! Es existieren jedoch Freibeträge. –
Aber soweit isses ja auch noch lange nicht (und wird
hoffentlich auch nie soweit kommen).)
okay, das habe ich verstanden.
Die Frage, was nach sechs Monaten Krankenhausaufenhalt (nicht
bloßer AU!; bei dieser gäb’s bis zur EM-Feststellung weiter
Alg II (auch über sechs Monate hinaus!) ist, falls dann (ggf.
noch ) keine EM besteht bzw. ob dann evtl. doch ein Anspruch
auf KRG besteht, hatte ich bereits im Versicherungsbrett
aufgeworfen (siehe
/t/krankengeld-hoehe-bei-alg-i-alg-ii/6395460/2
letzter Absatz). Diese Frage wurde aber leider noch nicht
beantwortet.
und auf diese Antwort bin ich echt gespannt 
Wow - ich bin begeistert über Eure schnelle Hilfe.
Naja, wie’s in den Wald hineinschallt, so schallt es hinaus,
sprich: anständiges UP = anständige Antworten.
Im Gegensatz zu (leider) vielen anderen hast Du das offenbar
sofort verstanden (was ein Lichtblick für mich ist, da es
demonstriert, dass es eben doch möglich ist…).
Dankeschön
Das sollte aus meiner Sicht aber selbstverständlich sein, weil es eine Frage des respektvollen Umgangs ist.
Ich hoffe, ich habe es jetzt richtig wiedergegeben.
Ja, hast Du.
LG
Flossi
P.S.: Mein Artikel bezüglich der Fragen zur Schenkung / Erbschaft bei ALG I / ALG II wurde soeben vom Brett Allgemeine Rechtsfragen hierher verschoben 