Krankengeld: Übergang ALG I -> ALG II

Re: Ja, stimmt alles. :smile:

Wenn der Betreffende länger als 6 Monate im Krankenhaus liegt, bekommt er ebenfalls kein ALG II mehr.
-> Bekäme er dann Sozialhilfe?

Nein, erstmal nicht. Dafür müsste man EM-Rente, und zwar
unterhalb des Existenzminimums , bekommen, also anerkannt
erwerbsgemindert sein. Dazu bedarf es frühzeitig eines Antrags
beim Rententräger (DRV).
Und nur in diesem Fall könnte man evtl. Sozialhilfe, genauer:
Grundsicherung (im Alter und) bei Erwerbsminderung ,
beantragen/bekommen. (Zu beachten: Im Gegensatz zur
Rentenbewilligung ist die der Grusi auch abhängig vom Vermögen
der betroffenen Person! Es existieren jedoch Freibeträge. –
Aber soweit isses ja auch noch lange nicht (und wird
hoffentlich auch nie soweit kommen).)

okay, das habe ich verstanden.

Die Frage, was nach sechs Monaten Krankenhausaufenhalt (nicht
bloßer AU!; bei dieser gäb’s bis zur EM-Feststellung weiter
Alg II (auch über sechs Monate hinaus!) ist, falls dann (ggf.
noch ) keine EM besteht bzw. ob dann evtl. doch ein Anspruch
auf KRG besteht, hatte ich bereits im Versicherungsbrett
aufgeworfen (siehe
/t/krankengeld-hoehe-bei-alg-i-alg-ii/6395460/2
letzter Absatz). Diese Frage wurde aber leider noch nicht
beantwortet.

und auf diese Antwort bin ich echt gespannt :smile:

Wow - ich bin begeistert über Eure schnelle Hilfe.

Naja, wie’s in den Wald hineinschallt, so schallt es hinaus,
sprich: anständiges UP = anständige Antworten. :wink:
Im Gegensatz zu (leider) vielen anderen hast Du das offenbar
sofort verstanden (was ein Lichtblick für mich ist, da es
demonstriert, dass es eben doch möglich ist…). :smile:

Dankeschön :smile: Das sollte aus meiner Sicht aber selbstverständlich sein, weil es eine Frage des respektvollen Umgangs ist.

Ich hoffe, ich habe es jetzt richtig wiedergegeben.

Ja, hast Du.

LG
Flossi

P.S.: Mein Artikel bezüglich der Fragen zur Schenkung / Erbschaft bei ALG I / ALG II wurde soeben vom Brett Allgemeine Rechtsfragen hierher verschoben :wink: