Hi! (Ich schon wieder. 
Zu 1. kann ich wie gesagt nichts sagen, aber zu 2. und 3.:
- Jemand bekommt ALG I und erkrankt 2 Wochen vor Ende der Alg-I-Bezugszeit für voraussichtlich mehrere Monate arbeitsunfähig.
→ Bekommt er dann direkt nach diesen zwei Wochen (also nach Ablauf des Alg-I-Bezuges) Krankengeld?
Ja.
→ Muss er nach Ablauf des Alg-I-Bezuges erst noch für die vier weiteren Wochen ALG II beantragen?
Du meinst wegen der normalerweise existierenden 6-Wochen-Frist (Lohn- oder Entgeltfortzahlung)?
Nein, bei Ende des Versicherungspflichtverhältnisses (so wie hier oder z. B. auch bei Ende eines Beschäftigungsverhältnisses) greift die 6-Wochen-Frist ausnahmsweise nicht. (Daher oben das Ja.)
- Jemand bekommt ALG II und erkrankt für mehrere Monate arbeitsunfähig. Bekommt er nach 6 Wochen ebenfalls Krankengeld?
Nein. Hier musste ich meine /t/krankengeld-uebergang-alg-i-alg-ii/6395034/6
Was allerdings nach den dort erwähnten sechs Monaten Krankenhausaufenhalt (gem. § 7 (4) S. 3 Nr. 1 SGB II) ist, weiß ich nicht. (Dann KRG? Oder Antrag auf EM-Rente (ggf. plus EM-Grusi)? Oder …?)
Aber dafür gibt es hier im Brett definitiv in dieser Angelegenheit sachkundige User, die Dir das beantworten können. 
Wenn ja: in welcher Höhe?
Entfällt.
LG
Jadzia