Hallo zusammen,
mich interessiert folgendes:
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Jemand bekommt ALG I und erkrankt arbeitsunfähig. Ihm wird 6 Wochen lang weiter ALG I gezahlt, danach bekommt er Krankengeld. Ist das Krankengeld genauso hoch wie das ALG I?
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Jemand bekommt ALG I und erkrankt 2 Wochen vor Ende der ALG I-Bezugszeit für voraussichtlich mehrere Monate arbeitsunfähig.
-> Bekommt er dann direkt nach diesen zwei Wochen (also nach Ablauf des ALG I-Bezuges) Krankengeld?
-> Muss er nach Ablauf des ALG I-Bezuges erst noch für die vier weiteren Wochen ALG II beantragen?
- Jemand bekommt ALG II und erkrankt für mehrere Monate arbeitsunfähig. Bekommt er nach 6 Wochen ebenfalls Krankengeld? Wenn ja: in welcher Höhe?
Schonmal vielen Dank und liebe Grüße
Flossi