Krankengeld: Übergang ALG I -> ALG II

Ja, stimmt alles. :smile:

Wenn der Betreffende länger als 6 Monate im Krankenhaus liegt, bekommt er ebenfalls kein ALG II mehr.
-> Bekäme er dann Sozialhilfe?

Nein, erstmal nicht. Dafür müsste man EM-Rente, und zwar unterhalb des Existenzminimums, bekommen, also anerkannt erwerbsgemindert sein. Dazu bedarf es frühzeitig eines Antrags beim Rententräger (DRV).
Und nur in diesem Fall könnte man evtl. Sozialhilfe, genauer: Grundsicherung (im Alter und) bei Erwerbsminderung, beantragen/bekommen. (Zu beachten: Im Gegensatz zur Rentenbewilligung ist die der Grusi auch abhängig vom Vermögen der betroffenen Person! Es existieren jedoch Freibeträge. – Aber soweit isses ja auch noch lange nicht (und wird hoffentlich auch nie soweit kommen).)

Die Frage, was nach sechs Monaten Krankenhausaufenhalt (nicht bloßer AU!; bei dieser gäb’s bis zur EM-Feststellung weiter Alg II (auch über sechs Monate hinaus!) ist, falls dann (ggf. noch) keine EM besteht bzw. ob dann evtl. doch ein Anspruch auf KRG besteht, hatte ich bereits im Versicherungsbrett aufgeworfen (siehe /t/krankengeld-hoehe-bei-alg-i-alg-ii/6395460/2

Wow - ich bin begeistert über Eure schnelle Hilfe.

Naja, wie’s in den Wald hineinschallt, so schallt es hinaus, sprich: anständiges UP = anständige Antworten. :wink:
Im Gegensatz zu (leider) vielen anderen hast Du das offenbar sofort verstanden (was ein Lichtblick für mich ist, da es demonstriert, dass es eben doch möglich ist…). :smile:

Ich hoffe, ich habe es jetzt richtig wiedergegeben.

Ja, hast Du.

LG
Jadzia