Z.T. Antwort, z.T. Verweis an Versicherungsbrett.
Hi!
- Jemand bekommt ALG I. Er erkrankt arbeitsunfähig. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann würde in diesem Fall für sechs Wochen weiter ALG I gezahlt.
Ja, das hast Du richtig verstanden (sog. Entgeltfortzahlung).
Nach sechs Wochen würde derjenige Krankengeld bekommen,
Ja.
welches genauso hoch ist, wie das ALG I.
Das weiß ich nicht genau. (Ich meine ja.) Aber der richtige Ort, um das zu erfragen, ist ohnehin das Brett „Versicherungen“!
Das Krankengeld würde maximal für 78 Wochen gezahlt werden. Richtig?
- Nein, sondern max. für 72 Wochen (78 Wo. minus 6 Wo. Entgeltfortzahlung).
- Alle eventuellen weiteren Fragen dazu bitte ebenfalls im Brett „Versicherungen“ stellen! Danke.
- Jemand bekommt ALG I und erkrankt zwei Wochen vor Ablauf der ALG-I-Bezugszeit für lange Zeit, sagen wir drei Monate, arbeitsunfähig.
Muss er dann erst ALG II beantragen, oder wird dann direkt Krankengeld gezahlt?
Letzteres.
Falls Krankengeld gezahlt wird: Hat es dann die Höhe vom ALG I?
S. o.
- Jemand bekommt ALG II. Er wird arbeitsunfähig.
Bekommt er dann auch Krankengeld?
Ja.
Wenn ja: Ist es so hoch wie das ALG II oder ist es weniger?
Das weiß ich auch nicht. Dazu müsste man über die gesetzlichen KRG-Berechnungsgrundlagen Bescheid wissen, weswegen diese Frage ebenfalls ins Brett „Versicherungen“ gehört.
Was ich Dir aber sagen kann, ist, dass wenn das individuelle KRG unterhalb des Existenzminimums (= Alg-II-Satz) liegen sollte, es aufstockend (bis zum Existenzminimum) weiter Alg II gibt.
Falls es weniger ist: Muss derjenige dann Sozialhilfe beantragen?
Nein, siehe vorheriger Satz. Sozialhilfe gäbe es hier nur, wenn (dauerhafte) Erwerbsminderung festgestellt würde und die EM-Rente unterhalb des Existenzminimums läge. Genauer hätte man dann ergänzenden Anspruch auf „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ nach dem SGB XII (Sozialhilfe).
- Jemand bekommt ALG I und macht eine Erbschaft von 20.000 bis 50.000 Euro. Er würde irgendwann ALG II bekommen.
Darf er das Geld dann einfach verschenken?
Klar. Jeder kann mit seinem Geld machen, was er will.
Aber es wäre ja zu schön, wenn’s so einfach wäre:
Und falls er es verschenkt: Dürfte es sich die ARGE vom Beschenkten zurückholen?
Ja, zehn Jahre lang. (Genauer gesagt holt sich das Amt das Geld nicht vom Beschenkten wieder, sondern die Schenkung ist rückgängig zu machen.)
Betroffen ist allerdings nur der Vermögensanteil, der oberhalb des individuellen Freibetrags liegt, siehe FAQ:3258 (zweiter Absatz)!
- Jemand bekommt ALG II und macht dieselbe Erbschaft.
Dürfte er das Geld verschenken?
Aufgrund der Zehn-Jahres-Frist gilt hier dasselbe wie unter 4. geschrieben. (Es ist also unerheblich, ob das Geld vor Eintritt des Alg-II-Bezuges vererbt/verschenkt wurde oder danach.)
LG
Jadzia
PS: Alle Antworten unter der Prämisse, dass die betreffende Person gesetzlich krankenversichert ist und nicht privat!