Ich hätte gerne mal gewusst wie es ist, wenn ich 6 Wochen krankgeschrieben bin, anschließend Krankengeld von der Krankenkasse erhalte und im Anschluss daran an einer Rehamaßnahme teilnehme (Übergangsgeld von der Rentenversicherung) und im Anschluss daran wieder krankgeschrieben werde (Erstbescheinigung) wegen einer anderen Krankheit ohne nochmals gearbeitet zu haben. Muß ich dann einen Auszahlungsschein bei der Krankenkasse vorlegen oder muss der Arbeitgeber wieder für die Lohnfortzahlung aufkommen?
hallo,
wenn Sie wegen einer anderen Erkrankung nach Ende der Reha erneut au werden, besteht grundsätzlich ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung - entscheidend ist aber nicht eine andere Diagnose, sondern, dass kein ursächlicher Zusammenhang besteht, was meistens der Fall ist.
Hallo Schleimi,
also, da kann ich nicht zu 100% antworten, da ich das selber nicht weiß.
Die Krankenkasse meldet sich bei Dir, wg. der Arbeitsunfähigkeit nach der Reha, somit denke ich, dass sie( die Krankenkasse) weiterhin Krankengeld zahlt.
Und nicht der Arbeitgeber. Da Du zwischenzeitlich ja nicht gearbeitet hast.
mfg Paulinchen