hallo,
1.wer zahlt dann ?
2.wieviel geld bekomme ich wenn ich ausgesteuert bin und trotzdem noch krank bin.
3.was muß ich beachten und zu welchem zeitponkt sollte man einen eu-antrag stellen damit die zahlungen weiterlaufen?
vielen dank für alle tips
Hallo,
das ist viel zu wenig beschrieben…
- Was bekommen Sie jetzt?
- Wie lange bekommen sie es?
- Aussteuern passiert erst nach 18 Monaten Krankengeld, ist das schon vorbei?
Das alles müßte ich Wissen, dann kann ich Antworten geben.
Grüße
hallo und danke erstmal
seit mai bekomme ich krankengeld und die swie es aussieht bis zum schluß also 78 wochen lang.
ab 31.12.2011 bin aicg dann auch noch arbeitslos aber immer noch krank weil die 78 wochen ja erst im 11.2012 vorbei sind. dann müßte ich zum arbeitsamt, bin aber nicht arbeitsfähig. wann kann ich nun am besten eu rente beantragen. warte ich noch oder lieber sofort ?
danke für alle tips
Also,
erstmal passiert gar nichts…
Wie beschrieben verstehe ich das Sie bis 11/2012 Krank seien sollen. das ist sehr lang, also muß schon eine schlimme Krankheit dahinter stecken, denn eigentlich ist so eine lange Krankschreibung nicht möglich.
Nach dem Krankengeld gibt es Arbeitslosengeld.
Also ab 11/2012 je nach Alter von 12- 24 Monate.
Das wäre bis 11/2013 oder 11/2014.
Eine Krankenkasse läßt soetwas in der Regel nicht zu.
Man muß zu Vertrauenärtze, oder in eine Kurklinik, um zu überprüfen ob man am Arbeitsmarkt noch zu gebrauchen ist…
Es weiß kein Mensch ob man so lange Krankgeschrieben wird.
Schreibt die Kur einen platt…Krank ohne Hoffnung Gesund zu werden, schaltet sich sofort ein Rentenberater ein, der in jeder Reheklinik sitzt.
Dann geht alles Automatisch, der Antrag läuft für eine Rente, und man kann nur hoffen das man damit durch kommt.
Was meinen Sie mit einer EU Rente?
Sollten Sie nicht Deutscher Staatsbürger sein, und nicht in die Rentenkasse eingetahlt haben, dann sieht natürlich alles anders aus.
Also ohne diese Angaben zum alter, und zur Staatsangehörigkeit, kann man leider wieder nicht richtig Antworten.
Hoffe das ich weiter helfen konnte.
Liebe Grüße
Glaub nicht alles
hallo und vielen dank eu rente =erwerbsunfähigkeitsrente.
mein alter 48
bis dahin und schönen sonntag noch
Hey,
das gilt für Ihr Geburtsjehrgang.
Etwas viel aber wichtig.
Liebe Grüße
Die Berechnungshöhe der EU Rente ist immer, wie bei der Altersrente, von den Beitragsjahren und dem Einkommen abhängig. Seit dem 01.01.2001 gibt es Erwerbsunfähigkeitsrente nur noch, wenn gesundheitlich bedingt überhaupt keine berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Vom Facharzt muss bescheinigt werden, dass zukünftig nur noch eine Beschäftigung von weniger als 3 Stunden am Tag möglich sind. Wird ärztlich bescheinigt, dass in der Woche pro Tag 3 - 6 Stunden irgend eine Tätigkeit ausgeführt werden kann, gibt es nur eine Teilrente. Kann der Geschädigte pro Tag 6 Stunden irgend eine Tätigkeit ausführen, gibt es nichts. In der Regel ist selbst die volle Rente bei Abzug von 10,8 % nur Hartz IV Niveau. Teilrenten liegen oft noch darunter.
Bedenken muss jeder auch, dass irgend eine Tätigkeit alles, auch ein schlecht bezahlter Job, bedeutet, der angenommen werden muss. Anspruchsberechtigt ist nur, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört, dass der Betreffende mindestens 3 Jahre in die Gesetzliche Rente als Pflichtversicherter eingezahlt haben musste. Die Wartezeit von 5 Jahren muss mit Eintritt der vollen Erwerbsunfähigkeit erfüllt sein.
Jede Erwerbsunfähigkeitsrente wird immer nur für 3 Jahre genehmigt. Danach muss die Bedürftigkeit erneut überprüft werden. Besteht neben der Erwerbsunfähigkeitsrente Anspruch auf Rente aus der Unfallversicherung, kann es zum vollen oder teilweisen Ruhen der Erwerbsunfähigkeitsrente kommen. Gleiches trifft auch zu, wenn neben der EU Rente noch eine andere Rente (Unfallrente) gezahlt wird. Zusätzliche Einkommen über 400 € im Monat können dazu führen, dass die Erwerbsunfähigkeitsrente / EU Rente teilweise, oder ganz gestrichen wird.
Weiterlesen zum Thema
Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente)
Nach der Statistik des Rentenbestands bzw. Rentenzugangs der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 1.1.2001 erfolgte eine Neuordnung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die bisherige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ist mit der Neuregelung weggefallen. Bestand jedoch am 31.12.2000 Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres weiter, solange die Voraussetzungen vorliegen, die für die Bewilligung der Leistung maßgebend waren (§ 302b SGB VI).
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) erhält nach § 44 Abs. 1 SGB VI i.d.F. bis 31.12.2000 der Versicherte, der erwerbsunfähig ist (§ 44 Abs. 2 SGB VI i.d.F… bis 31.12.2000), in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat und die allgemeine Wartezeit vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit erfüllt hat.
Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit erwerbsunfähig waren und seitdem ununterbrochen erwerbsunfähig sind, haben Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben (§ 44 Abs. 3 SGB VI i.d.F. bis 31.12.2000). Eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird in Höhe einer Rente wegen Berufsunfähigkeit geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird (§ 44 Abs. 5 SGB VI i.d.F. bis 31.12.2000)
hallo,
zu 1. die ersten 6 Wochen zahlt die Agentur weiter, danach die KK
zu 2. die Frage, ob sie überhaupt ausgesteuert werden, denn
zu 3. wenn Sie erwerbsgemindert sind, und das wird die KK durch ein Gutachten feststellen, können Sie entweder ein Antrag stellen oder werden von der Kasse aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen. Danach entscheidet die Rentenversicherung, ob vorher eine Rehabilitation sinnvoll ist oder der Antrag in eine Rentenantragstellung umgewandelt wird.
allgemeiner Hinweis : Ich werde hier keine „Tipps“ gegen, um Sozialleistungen zu erschleichen.
Mfg