Krankengeld und Einmalzahlungen, Abfindung?!

Guten Tag,…

wie wird das Krankengeld berechnet im Bezug auf Einmalzahlungen?! Nehmen wir mal an ein Arbeitnehmer ist ab Mitte des Jahres Krank und hat Wiehnachtsgeld im vorjahr erhalten und vor dem Krankenstand noch Urlaubsgeld. Wird dem AN nur das Urlaubsgeld angerechnet, also Löhne nur für das Jahr in dem er Krank geworden ist?!

Noch ein Frage bezüglich Abfindung. Nehmen wir mal an einer erhält 20.000 € Abfindung, von dieser werden alle Sozaialabgaben und Steuern bezahlt, wird das dann zufällig auch aufs Krankengeld angerechnet, also steigt dann das Krankengeld? Wenn nicht, wie ist das zu vereinbahren, das man von einer Abfindung an die Krankenkasse abführt im Krankheitsfall aber dafür nichts sieht?

Danke für die Antworten,…!!!

Hallo,

ich vermute einmal, dass Sie gesetzlich pflichtversichert sind.

Dann berechnet sich das Krankengeld nach dem mtl. Nettoeinkommen abzüglich 10 % abzüglich der gesetzlichen Sozialbeiträge.

Für den Rest der Fragen, dürfte das Brett Arbeitsrecht besser passen.

Gruß Merger

Hi!

wie wird das Krankengeld berechnet im Bezug auf
Einmalzahlungen?!

Die sv.pflichtigen Einmalzahlung der letzten 12 Monate vor Erkrankung fließen mit in die Berechung.

Noch ein Frage bezüglich Abfindung. Nehmen wir mal an einer
erhält 20.000 € Abfindung, von dieser werden alle
Sozaialabgaben und Steuern bezahlt,

Eine Abfindung ist kein sv-pflichtiges Einkommen. Somit werden keine Sozialabgaben bezahlt, und eine Berechung auf Krankegeld findet nicht statt.

Ebenfalls grußlos

Hallo, nur fast richtig.

Es sind 90% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate incl. Sonderzahlungen und maximal 100% des Nettoeinkommens ohne diese Sonderzahlungen.

Also etwas bringen die Sonderzahlungen schon.

Gruss

Barmer

Falsch
Hi!

Dann berechnet sich das Krankengeld nach dem mtl.
Nettoeinkommen

Das ist falsch, auch die Einmalbezüge der letzten 12 Monate werden berücksichtigt.
Man spricht dann vom Regelentgelt und vom Hinzurechnungsbetrag.

abzüglich 10 % abzüglich der gesetzlichen
Sozialbeiträge.

Wie kommst Du denn auf den Unsinn?

Krankengeld wird berechnet mit 70% vom Bruttoentgelt, allerdings begrenzt auf 90% (deshalb Deine krude Idee der 10%?) des Nettoentgelts.
Mal ganz gut für den Laien erklärt.

Für den Rest der Fragen, dürfte das Brett Arbeitsrecht besser
passen.

Wo ist denn da eine arbeitsrechtliche Frage?

Gruß
Guido

Hallo,…

alles in allem danke Ihnnen für die Antworten! Das mit der Abfindung wusste ich nicht, das da keine SV-Beitraäge bezahlt werden!

Wo kann man sich am besten Beraten lassen, falls man sich sicher ist, dass die KK einen Fehler gemacht hat, und weiterhin sagt es sei alles richtig?! Rechtsanwalt ist ein wenig teuer, gibt es da noch andere Stellen?!

MfG

Hallo,
also einen Rechtsanwalt brauchst Du erst einmal nicht.
Du weißt ab wann du Arbeitsunfähig bist. Berechnungsgrundlage ist grundsätzlich der letzte Abrechnungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (Au ab August 2012 - Berechnungsgrundlage wäre hier grundsätzlich der Juli 2012). Hast du in den letzten 12 Monaten
Sonderzahlungen (Urlaubs/Weihnachtsgeld) von deinem Arbeitgeber oder deinem vorherigen Arbeitgeber bekommen, dann werden diese Sonderzahlungen angerechnet. Du stellst die entsprechende Frage an deine Kasse und lässt dir die Bescheinigung deines Arbeitgebers, ggf. auch die des vorherigen Arbeitgebers zeigen - und schon weißt du Bescheid.
Erst wenn die Kasse diese Einmalzahlungen nicht bei der Berechnung
mit gerechnet hat, dann solltest du den Widerspruch formulieren.
Es ist ein ganz normaler Vorgang in der Praxis, da erst mal nachzufragen und dann „schwere Geschütze“ aufzufahren.
Mein Rat - und es geht auch schneller, glaub mir.
Gruss
Czauderna

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