Krankengeld und Erwerbsminderungsrente?

Hallo an alle,

vielen dank erstmal dass Ihr reingeklickt habt.

Ich bin auf der Suche nach einer Lösung für ein kniffliges Problem.

Nehmen wir mal an jemand bekommt Krankengeld und nehmen wir an in diesem Zeitraum, da er wohl befürchten muss, dass er auch noch nach der Aussteuerrung krank sein wird, stellt er sich schon während er noch Krankengeld bekommt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Dieser wird dann abgelehnt.

Nun bekommt die Krankenkasse das mit und stellt ihrerseits das Krankengeld ein mit der Begründung das aufgrund einer art Bindungswirkung der Ablehnung des Erwerbsminderungsrentenantrages sie nun auch kein Krankengeld mehr zahlen müsse.

Nun hat derjenige ja ein Problem. Er bekommt kein Krankengeld, kann nicht Arbeiten und eine Erwerbsminderungsrente ebenfalls nicht. Auch Arbeitslosengeld kommt zumindest vorerst nicht in Betracht.

Ich bin schon auf viele Lösungen für viele Probleme in diesem Bereich gestoßen aber wie ein solches Problem in dieser speziellen Konstelation gelöst werden soll, also ich komm einfach nicht drauf geschweige denn finde ein Urteil oder sonstiges.

Hoffentlich hat jemand von den Lesern viell. eine Idee.

Diese eventuelle Bindungswirkung macht mich ganz verrückt. Ich kann mir nicht erklären wo ein solcher herkommen soll bzw. ob das eine mit dem anderen überhaupt so vergleichbar ist dass man tats. eine Bindungswirkung annehmen könnte.

Mir hat mal jemand gesagt das ein solcher Fall schon durch Rechtsprechung bearbeitet wurde aber ich finde nichts…

Vielen Dank für eure Hilfe.

Hallo,
da ist etwas unklar - er stellt w
hrend des Krankengeldbezuges aus eigenen Antrieb einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente - so weit, so gut - es ist aber in der PRaxis so, dass direkt bei Eingang des Rentenantrages die Krankenkasse vomn Rentenversicherungsträger über die Antragstellung informiert wird, von daher hätte die Kasse sehr viel früher in irengeiner Form reagieren müssen.
Zum Ablauf - der Rentenantrag wird abgelehnt, dies kann ich noch nachvollziehen weil der Rentenversicherungsträger eben der Auffassung ist das eine gewisse Erwerbsfähigkeit noch vorliegt - normalerweise wird in der Ablehnung auch ausgeführt warum diese erfolgt und ob statt der Rente eine Reha-Maßnahme oder „nur“ ärztliche Behandlung ausreicht.
Was nun überhaupt nicht nachvollziehbar ist, das ist die BEgründung der Kasse für die Einstellung der KRankengeldzahlung - hat sie das schriftlich formuliert (würde mich wundern) - wenn ja, tatsächlich mit dieser Begründung ?
Die Erwerbsfähigkeit hat nämlich mit der Arbeitsunfähigkeit direkt nichts zu tun. Erwerbsunfähig ist man, wenn man auf unbestimmte Dauer (Zeitrente) oder auf Dauer einer Erwerbstätigkeit nur stark verminder oder überhaupt nicht wegen einer Erkrankung nachgehen kann.
Arbeitsunfähig ist man immer nur für einen überschaubaren Zeitraum und zwar in der Zeit, in der die Kasse auch Krankengeld (normalerweise) zahlt und das sind ebeb maximal 78 Wochen für eine Erkrankung - das ist diese Arbeitsunfähigkeit in einer Erwerbsunfähigkeit münden kann, das kommt schon mal öfter vor, aber das die Ablehnung eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente automatisch zur Folge hat dass der Betreffende nicht mehr arbeitsunfähig ist, das ist purer Unsinn - die Kasse hat es eben mal probiert.
Ich kann da nur zum Widerspruch raten und sich vorher mit den behandelnden Ärzten in Verbindung zu setzen.
In jedem Falle von der Kasse einen rechgtsmittelfähigen Aufhebungsbescheid für das KRankengeld verlangen.
Natürlich auch nicht vergessen gegen die Ablehnung des Rentenatrages beim Rentenversicherungsträger auch Widerspruch einzulegen.
Gruß
Czauderna

Ratlos
Hallo,

so wie Guenter antwortet, sehe ich das auch. Hier fehlt irgendeine Information, die die Einstellung des Krankengeldes begründet. Lag keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor und wurde das durch einen Arzt festgestellt? Wurde die Erwerbsminderungsrente aus medizinischen oder versicherungsrechtlichen( fehlende Wartezeit) Gründen abgelehnt? Oder ruht die Rente nur bzw. wurde sie versagt? Ruhende Renten gelten nämlich als bezogen und führen auch zur KG-Einstellung.
Wie lautet die exakte vollständige Begründung der KK.

Gruß Woko

ok danke das hat mir schon sehr geholfen. also ich habe nur die infos so wie ich sie reingeschrieben habe und habe mir auch schon so was ähnliches gedacht. Denke auch das die Krankenkasse da einfach mal einen Versuch wagt. Die Fälle in der Praxis welche mir erzählt wurden liefen immer so das die Krankenkasse eingestellt hat und dann ein Anwalt her musste und im Einstw.Rechtschutz die Kasse zur „Weiterzahlung“ aufgefordert hat, was auch meistens funktionert was wiederrum dafür spricht, dass die Kasse es einfach halt mal probiert hat.

Nicht das erste Mal, dass ich das höre/ lese …
Hallo,

beim Vater eines Freundes von mir ist das vor Jahren genau so passiert, bei einem entfernten Bekannten ebenso. Ich habe ihnen dann beim Formulieren des Widerspruchs geholfen und dann wurde das Krankengeld weitergezahlt.

Ich vermute, dass dies ein unlauterer Versuch mancher Krankenkassen ist, um auf diesem nicht rechtmäßigen Weg um die weitere Krankengeldzahlung herum zu kommen. Wie gesagt, ich vermute …

Was passiert, wenn eine Laie so ein Schreiben bekommt? Meine Theorie: Von 100 Leuten nehmen es 50 zähneknirschend hin und denken sich, das wird schon so richtig sein. Weitere 25 lassen sich durch einen Anruf bei der Krankenkasse davon überzeugen, dass dies richtig sei. Und die verbleibenden 25 gehen gegen die Einstellung vor. Also hat man sich bei mindestens 75% die Krankengeldzahlung gespart.

Ich würde diese Praxis mal der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen, den Sachverhalt eingehend erläutern und eine Kopie der Einstellung des Krankengeldes beifügen. So etwas gehört einfach unterbunden, wenn nicht sogar bestraft!!! Meine Meinung …

Servus,
Robert