Hallo an alle,
vielen dank erstmal dass Ihr reingeklickt habt.
Ich bin auf der Suche nach einer Lösung für ein kniffliges Problem.
Nehmen wir mal an jemand bekommt Krankengeld und nehmen wir an in diesem Zeitraum, da er wohl befürchten muss, dass er auch noch nach der Aussteuerrung krank sein wird, stellt er sich schon während er noch Krankengeld bekommt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Dieser wird dann abgelehnt.
Nun bekommt die Krankenkasse das mit und stellt ihrerseits das Krankengeld ein mit der Begründung das aufgrund einer art Bindungswirkung der Ablehnung des Erwerbsminderungsrentenantrages sie nun auch kein Krankengeld mehr zahlen müsse.
Nun hat derjenige ja ein Problem. Er bekommt kein Krankengeld, kann nicht Arbeiten und eine Erwerbsminderungsrente ebenfalls nicht. Auch Arbeitslosengeld kommt zumindest vorerst nicht in Betracht.
Ich bin schon auf viele Lösungen für viele Probleme in diesem Bereich gestoßen aber wie ein solches Problem in dieser speziellen Konstelation gelöst werden soll, also ich komm einfach nicht drauf geschweige denn finde ein Urteil oder sonstiges.
Hoffentlich hat jemand von den Lesern viell. eine Idee.
Diese eventuelle Bindungswirkung macht mich ganz verrückt. Ich kann mir nicht erklären wo ein solcher herkommen soll bzw. ob das eine mit dem anderen überhaupt so vergleichbar ist dass man tats. eine Bindungswirkung annehmen könnte.
Mir hat mal jemand gesagt das ein solcher Fall schon durch Rechtsprechung bearbeitet wurde aber ich finde nichts…
Vielen Dank für eure Hilfe.