Hallo,
hatte im Juni 2012 EU-Rente auf Drängen der Krankenkasse gestellt, da ja die Bearbeitungszeit 6 Monate und mehr dauern würde. Ich halte den Bescheid meiner vollen EU- Rente vor mir und weiß nicht, ob ich mich freuen soll.
Die Rente wurde rückwirkend bewilligt, ab 01.02.12 bis 31.07.2014 und fällt somit mit Bescheid-Datum 01.08.2012 noch in meinen Krankengeldanspruch rein , der bis 11/12 datiert und viel höher ist. Ich bin seit 14.04.2011 wegen eines Krebsleidens arbeitsunfähig.
Meine Frage, kann ich den nicht ausgeschöpften Rest meines Krankengeldanspruches noch ab Ende EU-Rente im Juli 2014 stellen oder ist da der 3-Jahreszeitraum abgelaufen und wann sollte ich den Verlängerungsantrag auf EU-Rente stellen.
Wer kann mir mit seinen Erfahrungen oder Wissen in der Materie helfen?
Vorab vielen Dank
Bluerom
Hallo,
sehen Sie es als wirklich positive an, jetzt die Rente bewilligt bekommen zu haben, bevor das Krankengeld vorbei ist. Es gibt bei uns Gott sei dank auch mal schöne Änderungen von dieser Regierung, die alles klamm heimlich geändert hat.
Die Änderung, das die ersten sechs Monate nicht gezahlt werden, und nur für zwei Jahre genehmigt wird, hat auch einen Anhang den viele nicht kennen.
Bei vorher gezahlten Krankengeld…(was bei Ihnen ist) also Versicherungspflichtigen Abgaben die dabei gezahlt werden, WIRD DIE RENTE DIE GANZE ZEIT BEIM ARBEITSLOSENGELD;ODER KRANKENGELD MIT ANGERECHNET…
Das heißt für Sie…genießen die die Zeit der Rentenzahlung, auch wenn es weniger ist, und wenn die Rente nicht weiter gezahlt wird…bekommen sie nicht nur den Rest Krankengeld, sondern dann wieder länger, da die zwei Jahre fast wieder ein Jahr daraus macht.
Das Krankengeld oder Arbeitslosengeld hat die gleiche Höhe wie vorher.
Die Rente muß 3 Monate vor Ablauf der 2 Jahre wieder beantragt werden…und jetzt bitte gut notieren…auch bei der Krankenkasse wieder melden, ganz wichtig, dann muss weitergezahlt werden.
Jetzt der Trick…versuchen Sie etwas die Sache raus-zuziehen, denn wenn Sie nur einen Monat Krankengeld bekommen, bleibt der Anspruch wieder weiter.
Wenn die Rente wieder zwei Jahre gezahlt wird, ohne das Krankengeld oder Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wird, dann ist das Krankengeld für immer weg, und muss neu berechnet werden.
Hoffe ich habe alles verständlich aufgeschrieben, ist eine Umfangreiche Sache.
Habe selber alles gerade durch…
Falls was unklar ist bitte kurz melden.
LG
glaub nicht alles
Guten Abend,
die Verlängerung der befristeten EMi-Rente sollte ma spätestens 3 Monate vor Ablauf stellen. Die DRV erinnert aber normalerweise 5 Monate vorher daran.
Wenn gewisse Fristen noch eingehalten werden, könnte natürlich nach Ende der befr. EMi-Rente auch noch ein weiterer KG Anspruch herrschen…nur werden die meißten KK das SO nicht alzeptieren…sprich Nachprüfungen könnten die Folge sein…
Gruß
MG
Hallo,
ist zwar Arbeits- bzw. Sozialrecht, ich bin aber der Meinung „Nein“. Du bist ja im sozialrechtlichen Sinne nicht mehr krank sondern sogar erwerbsunfähig.
Mit dem Krankengeldanspruch meinst Du sicherlich die 6 Wochen, da kannst Du doch nicht 2014 kommen und bei Deiner Krankenkasse sagen, dass Dir doch noch z.B. 2 Wochen aus 2012 zustehen…dafür bekommst Du ja EU-Rente. Krankengeld für zeitlich begrenzt kranke Arbeitnehmer - EU-Rente für Menschen die krankheitsbedingt aus dem Arbeitsleben vermutlich für längere Zeit ausgeschieden sind und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Das wäre meine ganz persönliche Meinung.
Vg. WB