Hallo,
die Krankenkasse hat vom Arbeitgeber eine schriftliche Gehaltsbescheinigung vom Arbeigeber bekommen, bis wann der Arbeitgeber das Entgelt zahlt. Die Krankenkasse zahlt immer erst danach (und rechnet nach, dass der Arbeitgeber mindestens 6 Wochen zahlt). Wenn der Arbeigeber im Voraus zahlt, braucht er eine gewisse Vorlaufzeit, um die Daten richtig zu erfassen. Zu diesem Datum war vermutlich noch nicht bekannt, dass die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen dauert. Der Arbeitgeber wird demnächst um Rückzahlung der Überweisung bitten oder - wenn die erneute Arbeitsaufnahme bereits erfolgt ist oder in Kürze erfolgen wird - im ersten Monat der Arbeitsaufnahme kein Gehalt gezahlen.
Also die Gehaltszahlung zur Seite legen und abwarten. Sehr wahrscheinlich hat sich alles nach einem Brief des Arbeitgebers (oder bei der ersten Gehaltsabrechnung nach der Arbeitsaufnahme) geklärt.
Gruß
RHW