habe da eine Frage :
wie ist das mit der Blockfrist.
AN hat von der KKasse bescheid bekommen im märz 2010 .
Da steht drinnen:
Ausgehend von diesem Zeitraum wird dann ein 3 jahres zeitraum gebildet, der wie folgt verläuft: 23.08.2007bis 22.08.2010
Heisst es jetzt nehmen wir an wenn AN jetzt auf seine Hüfte Krankgemeldet wird und 6 wochen vorüber sind wo der AG zahlen müsse würde dann dem AN wieder Krankengeld zustehen?
Die Frage ist deswegen so etwas doff gestellt da AN heute zur Arbeit ging und eigentlich noch bis mittwoch Krankgemeldet sei wegen gestrigem nervenzusammenbruch(hat aber gesagt das er heute zur arbeit komme da ihm arbeit am herzen liege) und bekam Kündigung in die Hand gedrückt.
Muss dazu sagen das er noch in der Probezeit ist…ups…war.
Kündigung bedarf somit keiner begründung.
Chef meinte da er eh noch Krankgemeldet sei und die Kündigung bis 15.10 ausgestellt ist könne er bis 15.10 weiterhin krank machen,danach würde ihm noch sein Urlaubsanspruch zustehen.
AN versteht die welt nicht mehr und steht wieder mit nervenzusammenbruch da…