Krankengeld und Kündigung

Hallo,

angenommen, ich bin arbeitsunfähig geschrieben und beziehe Krankengeld zu einem Zeitpunkt, an dem mein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Dann wird der Arbeitgeber möglicherweise keinen Anschlussvertrag abschließen wollen. Oder ist er dazu vielleicht sogar verpflichtet, weil er während einer Krankheit ja nicht so ohne Weiteres kündigen darf?

Weitere Frage: Da vom Krankengeld ja auch Beiträge u.a. für die Arbeitslosenversicherung abgezogen werden - werden die Krankengeld-Zeiten auch in die Berechnung des Arbeitslosengeldes einbezogen? Beispiel: Wenn ich z.B. neun Monate angestellt gewesen bin und drei Monate krank - reicht dies, um mein Jahr „voll zu kriegen“, also Anspruch auf ALG zu bekommen?

Wer weiß Bescheid? Danke für Eure Antworten.

Gruß
Boris

Hallo,
wennn während des Krankengeldbezuges ein befristeter Arbeitsvertrag
abläuft dann wird von der KK weiter Krankengeld gezahlt. Einen
Anschlussvertrag muss der Arbeitgebernicht abschliessen, denn
schliesslich hat er nicht gekündigt, sondern der Vertrag ist
einfach ausgelaufen.
Das Krankengeld hat schon Einfluss auf das Arbeitslosengeld -
wie das Errechnungsmäßig aussieht kann ich dir leider nicht
sagen.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Boris,

… weil er während einer :Krankheit ja nicht so ohne :Weiteres kündigen darf?

dabei handelt es sich um einen nicht ausrottbaren Irrtum. Während einer Arbeitsunfähigkeit kann ein Arbeitsverhältnis selbstverständlich in gleicher Weise wie zu jedem anderen Zeitpunkt gekündigt werden. Während einer Krankheit steht einer Kündigung nichts im Weg, aber wegen einer Krankheit sieht die Sache schon schwieriger aus. Etwa bei wiederholter gleichartiger Erkrankung ohne Aussicht auf Besserung kann sogar wegen einer Krankheit gekündigt werden.

In Deinem Fall ist das Ende des Arbeitsverhältnisses an den Ablauf einer bestimmten Zeit oder an ein Datum gebunden. Daran ändert eine Erkrankung nichts.

Gruß
Wolfgang