Ich hätte da mal eine Frage… muss auf der Abrechnung stehen, dass das Geld Krankengeld ist was man bekommen hat? Oder kann da ruhig stehen Arbeitslohn? Weil Arbeitslohn ist es ja nicht. Würde sich der Chef evtl sogar strafbar machen, wenn er es falsch beschreibt? Kann man sich eine Auskunft bei der Minijobcentrale und / oder der Krankenkasse holen, ob er diese Krankheitstage überhaupt angegeben hat??? Kommt die Krankenkasse nach 6 Wochen dann automatisch auf einen zu wegen Krankengeldfortzahlung???
Vielen Dank schonmal für die Antwort. Ich bin sehr gespannt… LG Nadine
Hallo
man muss doch die Krankmeldung auch bei der Krankenkasse abgeben deswegen wissen die bescheid
Auf meinen Abrechnungen steht immer „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“.
Mehr kann ich die auch nicht sagen
mfg
Erich
Hallo dana0601,
beim AG heißt das Lohn bzw. Verdienst - egal wie, aber nicht Krankengeld.
Denn Krankengeld zahlt nur die Krankenkasse.
Beim AG heißt es ja auch rechtlich „Lohnfortzahlung“! Nicht Krankengeldfortzahlung.
Diese LFZ geht 42 Tage lang. Ab dem 43. Tag ist es die Krankenkasse die Ihnen dann Krankengeld zahlt!
Dieses Krankengeld müssen! Sie selbst bei der Krankenkasse beantragen bzw. abrufen. Viele KK brauchen nur einen Anruf, manche wollen einen Termin vor Ort. Rufen Sie einfach ihre KK an u. ermitteln Sie deren Gepflogenheiten bzw. Statuten.
Und … im Falle einer geringfügigen Anstellung bzw. eines Minijobs ist die zuständige KK die Bundesknappschaft.
Alles Gute!
Hallo,
leider ist Ihre Denkweise ganz falsch.
Ich versuche es einmal zu erklären.
Kein Arbeitgeber zahlt Krankengeld, das zahlt nur die Krankenkassen.
Was der Arbeitgeber zahlt sind die 6 Wochen vor dem Krankengeld.
Es steht nichts auf dem Lohnstreifen, da es kein Krankengeld ist.
Das Krankengeld beantragen Sie bei der KRANKENKASSE SELBER…
ganz ganz wichtig, denn der Arbeitgeber braucht der Krankenkasse nicht mitteilen das Si im Krankengeld sind, und er stellt die Lonvorzahlung nach den 6 Wochen sofort ein.
Sie dürfen auch keinen gelben Krankenschein mehr haben nach 6 Wochen, denn dieser zählt nicht mehr, daher bekommt der Arbeitgeber auch keinen mehr von Ihnen.
Sie bekommen ein Auszahlungsschein, diesen geben Sie dem Arzt der Sie krank schreibt, und dieser geht zur Krankenkasse zum bezahlen.
Sie dürfen nicht einen Tag über die Zeit sein, denn die Krankenkasse zahlt nicht Rückwirkend…ganz ganz wichtig, sofort alles anleiern wenn Sie wissen das Sie länger als 6 Wochen krank sind.
Hoffe ich konnte helfen, und freue mich über ein Lob mit Bewertung.
Viel Glück und fragen Sie ruhig wenn etwas nicht verstanden wurde, und noch Fragen seien sollten.
LG
glaub nicht alles
Hallo Dana,
erst mal muss ich etwas richtig stellen:
wenn jemand krank ist erhält er als Beschäftiger 6 Wochen eine Entgeltfortzahlung. Deshalb kann auf der Lohnabrechnung durchaus „Lohn“ stehen.
Nach diesen 6 Woche gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Das funktioniert automatisch, wenn du das Exemplar vom Krankenschein bei der Krankenkasse abgegeben hast.
Der Arbeitgeber stellt nach den 6 Wochen Entgeltfortzahlung eine Bescheinigung über den Verdienst aus und die Krankenkasse berechnet daraufhin das Krankengeld und zahlt es dann direkt aus.
LG Deel
Hallo Nadine,
für die Zeit der Lohnfortzahlung (6 Wochen) darf ruhig Arbeitslohn auf der Abrechnung stehen, das ist nicht verboten und auch nicht strafbar. Erst nach den 6 Wochen bekommst Du Krankengeld und das auch von der Krankenkasse und nicht mehr vom Arbeitgeber. Du scheinst von den Begrifflichkeiten etwas durcheinander gebracht zu haben.
Bei der Lohnabrechnung erfasst Dein Arbeitgeber die Fehlzeiten im Lohnprogramm mit entsprechender Schlüsselung als Krankheit. Die Krankenkasse weiß ohnehin auch schon durch die von Dir abgegebenen Krankmeldungen, dass und vor allem, wie lange Du krank bist bzw. sein wirst. Der Arbeitgeber bekommt eine Aufforderung, eine Verdienstbescheinigung zu übermitteln, auf dass die Krankenkasse das Krankengeld berechnen kann. Hierüber wirst Du von Deiner Krankenkasse dann entsprechend informiert, denn Du solltest ja auch wissen, was Du von denen bekommen wirst.
Hoffe, es hilft Dir soweit erst mal weiter.
LG,
Michaela
Hallo,
vermutlich handelt es sich um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der für die ersten 6 Wochen noch von der Firma zu tragen ist. Für eine spätere Überprüfung durch das Finanzamt oder den Rentenversicherungsträger ist es hilfreich, die richtige Lohnart zu verwenden. Auch wenn U1 oder U2 beanrtagt werden soll, ist das erforderlich. Mehr aber auch nicht.
F.Seiler
Ich gehe davon aus, dass dies bereits geregelt ist. Falls hier noch Fragen sind, bitte nochmal anfragen.