bin kein Experte, würde aber wechseln, da dann erstmal monatlich wieder mehr Geld zur Verfügung steht. Dies könnte evtl. nötig sein, da das Krankengeld nicht die Höhe des vorherigen Einkommens hat.
In der gemeinsamen Einkommensteuererklärung wird das Krankengeld immer in die Progression mitaufgenommen, egal welche/r Steuerklasse/nwechsel unterm Jahr geherrscht hat. Es kommt dann auf das Gesamteinkommen des Kalenderjahres an. Dafür wird das Krankengeld selbst nicht versteuert, es erhöht eben nur den anzulegenden Steuersatz.
Zu beachten: Durch den Wechsel der Steuerklassen in für den AN günstigere und den Progessionsvorbehalt des Krankengeldes, könnte es zu einer Steuernachzahlung kommen, d.h. es wäre besser etwas Geld zurückzulegen für die Steuernachzahlung.
Aber nicht zu verwechseln, man hat dadurch (den Steuerklassenwechsel) nicht ‚mehr‘ Steuern gezahlt, sondern man zahlt diese eben nur später. {im anderen Fall: Steuerklassen so lassen wie bisher, geschieht folgendes: man zahlt jetzt mit der 5 höchstwahrscheinlich monatlich mehr Steuern als eigentlich nötig gewesen wäre und bekommt diese eben nächstes Jahr nach der Einkommensteuererkärung wieder erstattet.}
Man kann einmal jährlich die Steuerklasse wechseln. (Glaube dass Ende November ein Stichtag ist, bis zu dem der Wechsel für das Kalenderjahr beantragt sein muss.) Somit könnte nächstes Jahr, wenn die Umschulung abgeschlossen ist und das Gehalt wieder deutlich höher als das Teilzeitgehalt sein sollte, auch wieder zurückgetauscht werden, falls gewünscht. Oder falls nach der Umschulung die Gehälter ähnlich hoch sind auch die Klassen 4/4 überlegen.