Krankengeld und Lohnsteuerklassen

Hallo,

mein Mann ist seit gestern aus der Lohnfortzahlung raus und bezieht also nun Krankengeld (Rheuma, er wird in dem Beruf nicht wieder arbeiten können).
Ab nächstem Jahr April macht er eine Umschulung, die von der Rentenkasse bezahlt wird(bereits bewilligt und in Absprache mit dem AG).
Er hat bis jetzt Lohnsteuerklasse 3, ich habe LSK 5 und arbeite 3/4.
Wir wollen die Lohnsteuerklassen tauschen; was kann uns das für Nachteile bringen? Müssen wir dann Progressionsvorbehalt fürchten? Ab wann sollten wir die Lohnsteuerklassen wechseln, möglichst bald (jetzt: Bezug von Krankengeld) oder erst zum Zeitpunkt der Umschulung (Bezug von Umschulungsgeld, oder wie das heißen wird)? Was bringt mehr?

Vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten!

FAQ:1129 und falsches Brett > ‚Steuern‘
…owT

Eheleute können die Lohnsteuerklassen wechseln wann sie es wollen. Besonders bei ungleichen Einkommen ist dies zu überlegen.
Wenn man nicht wechselt hat man auch keinen Nachteil, denn bei der Lohnsteuer-Erklärung, besonders wenn eine gemeinsame macht, gibt es den Ausgleich = Rückerstattung von zuviel gezahlter Lohnsteuer. Aber das kann lange dauern bis das Geld vom Finanzamt zurück kommte.
Deshalb rate ich, dies so schnell wie möglich zu machen.

bin kein Experte, würde aber wechseln, da dann erstmal monatlich wieder mehr Geld zur Verfügung steht. Dies könnte evtl. nötig sein, da das Krankengeld nicht die Höhe des vorherigen Einkommens hat.

In der gemeinsamen Einkommensteuererklärung wird das Krankengeld immer in die Progression mitaufgenommen, egal welche/r Steuerklasse/nwechsel unterm Jahr geherrscht hat. Es kommt dann auf das Gesamteinkommen des Kalenderjahres an. Dafür wird das Krankengeld selbst nicht versteuert, es erhöht eben nur den anzulegenden Steuersatz.
Zu beachten: Durch den Wechsel der Steuerklassen in für den AN günstigere und den Progessionsvorbehalt des Krankengeldes, könnte es zu einer Steuernachzahlung kommen, d.h. es wäre besser etwas Geld zurückzulegen für die Steuernachzahlung.
Aber nicht zu verwechseln, man hat dadurch (den Steuerklassenwechsel) nicht ‚mehr‘ Steuern gezahlt, sondern man zahlt diese eben nur später. {im anderen Fall: Steuerklassen so lassen wie bisher, geschieht folgendes: man zahlt jetzt mit der 5 höchstwahrscheinlich monatlich mehr Steuern als eigentlich nötig gewesen wäre und bekommt diese eben nächstes Jahr nach der Einkommensteuererkärung wieder erstattet.}

Man kann einmal jährlich die Steuerklasse wechseln. (Glaube dass Ende November ein Stichtag ist, bis zu dem der Wechsel für das Kalenderjahr beantragt sein muss.) Somit könnte nächstes Jahr, wenn die Umschulung abgeschlossen ist und das Gehalt wieder deutlich höher als das Teilzeitgehalt sein sollte, auch wieder zurückgetauscht werden, falls gewünscht. Oder falls nach der Umschulung die Gehälter ähnlich hoch sind auch die Klassen 4/4 überlegen.

Wie schon einige geschrieben haben, gibt es am Jahresende immer einen Lohnsteuerausgleich, wenn man einen Lohnsteuerausgleich macht : Man kann auch vorher beim Finanzamt anfragen, die helfen eigentlich gern weiter. Vorteile hat es wohl schnellstmöglich eine Änderung zu machen, aber das würde ich lieber nochmal Nachfragen.