Herr B. wird aus der Reha als Arbeitsunfähig entlassen was seinen derzeitigen Beruf betrifft. Nach einiger Zeit bezieht er Krankengeld.
Herr B. beschließt nun nochmals für ein Jahr in die Schule zu gehen.
- Muss Herr B. bei seinem Betrieb jetzt kündigen obwohl angestellt?
- Bekommt Herr B. dann weiterhin Krankengeld weil „Arbeitsunfähig“ ?