Krankengeld und Schwangerschaft

Hallo Leute,

mein Vertrag läuft in 9 monaten aus.
Ich bin seit ca. 2 monaten Krankgeschrieben, bin therapie etc. weil es mir ziemlich schlecht geht unter anderem auch weil ich nicht schwanger werde seit jahren. Ich kriege jetzt von der Krankenkasse geld und habe eien arbeitsunfähigkeits Bescheingung, damit ich die differenz bekomme. Ich wünsche mir so sehr ein kind habe aber auch angst das wir es Finanziell nicht schaffen. Falls ich jetzt doch Schwanger werde, wird mein eigentlicher gehalt fürs Elterngeld berechnet oder mein krankengeld ( was ja wenig ist) Ich will natürlich meinem Kind was bieten können, daher ist das Finanzielle leider wichtig, denn mein Mann allein verdient nicht soviel. Ich würde mich freuen wenn irh mir Antwortet.
Und falls mein Vertrag während der Schwangerschaft ausläuft, wie sieht es dann finanziell aus? Wird dann mein krankengeld ( falls ich bisadahin nicht arbeiten bin, was ich nicht hoffe) nochmal in Arbeitsgeld umgewandelt bis zu entbindung? Das ist ja dann noch weniger oder?

LG Uschi

Hallo Uschi
da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen
Wünsch dir alles Gute
lg Erich

hallo würd dir gern helfen hab aber auf dem gebiet leider keine ahnung .mit freundlichen grüßen gertrud perlewitz

Hallo,
wenn ich es richtig verstehe sind Sie nicht schwanger, oder??? Ich kann nur das beantworten, was ich vewrstehe.

Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft immer aus ob Schwanger oder nicht.
Wie das Elterngeld berechnet wird, kann ich leider nicht genau sagen.
Wenn Sie Schwanger sind, und können nicht arbeiten wird das Krankengeld nätürlich weitergezahlt, bis Sie wieder arbeitsfähig sind.
Aber das sind Fragen die schon sehr in die Zukunft gehen, und daher auch schwer zu beantworten sind.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße
glaub nicht alles

Was als Grundlage für das maximal zwei Jahre dauernde Elterngeld gilt, kann ich nicht sagen. Hier einfach die entsprechende Behörde mal anrufen - die können mit Sicherheit weiterhelfen. Für die Krankengeldberechnung einfach mal die Krankenkasse anrufen - auch hier erhält man leicht die gewünschten Informationen.

MfG
CKH